Mittwoch, März 29, 2023

Neuer Corona-Erlass: Quarantäne- und Isolationsdauer angepasst

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Kreis Unna. In den Bund-Län­der-Bera­tun­gen ist es beschlos­sen wor­den und jetzt hat das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um die Gesund­heits­äm­ter per Erlass auf­ge­for­dert, die neu­en Qua­ran­tä­ne­re­geln umzu­set­zen. Das teilt die Kreis-Pres­se­stel­le mit.

Der Erlass sei nötig, weil Exper­ten durch Omi­kron mit höhe­ren Inzi­den­zen rech­nen und somit auch mit ver­mehr­tem Per­so­nal­aus­fall in der kri­ti­schen Infra­struk­tur wie Kran­ken­häu­sern, Kraft­wer­ken oder Behör­den. Daher sei­en aus­ge­wo­ge­ne Abson­de­rungs­re­ge­lun­gen erfor­der­lich, so das Land.

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„Im Kern ist vor­ge­se­hen, Ver­kür­zun­gen der Qua­ran­tä­ne und Iso­la­ti­on sowie Aus­nah­men von der Qua­ran­tä­ne­pflicht für Per­so­nen abhän­gig vom voll­stän­di­gen Impf­schutz durch die Auf­fri­schungs­imp­fung und für ver­gleich­ba­re Grup­pen (frisch Geimpf­te und Gene­se­ne) umzu­set­zen“, so heißt es im Erlass. Der Erlass ist ab sofort gültig.

Blick auf die Regeln

Die Iso­la­ti­on kön­nen Infi­zier­te frü­her been­den. Nach sie­ben Tagen kön­nen sie mit einem nega­ti­ven PCR-Test oder Schnell­test von einer zer­ti­fi­zier­ten Stel­le ent­las­sen wer­den. Glei­ches gilt für Kon­takt­per­so­nen in Qua­ran­tä­ne. Ohne nega­ti­ven Test endet die Qua­ran­tä­ne nach zehn Tagen. Eine unter­schied­li­che Betrach­tung bei Virus­va­ri­an­ten erfolgt nicht mehr.

Zwei Son­der­re­geln gibt es: Für Beschäf­tig­te, die sich mit Coro­na infi­ziert haben und in Kran­ken­häu­sern, in der Pfle­ge und ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen arbei­ten, gilt, dass sie zusätz­lich 48 Stun­den sym­ptom­frei sein müs­sen. Dann kön­nen auch sie nach sie­ben Tagen mit nega­ti­ven PCR-Test­ergeb­nis die Qua­ran­tä­ne ver­las­sen. Die zwei­te Son­der­re­gel gilt für Schü­ler und Jugend­li­che in Kita und Schu­le: Sind sie Kon­takt­per­son, so endet die Qua­ran­tä­ne bereits nach 5 Tagen mit nega­ti­vem Testergebnis.

Schau­bild neue Iso­la­ti­ons- und Qua­ran­tä­ne-Regeln (Copy­right: Gra­fik Bundesregierung)

Geboos­ter­te Kon­takt­per­so­nen müs­sen nicht in Quarantäne

Wer sei­ne Boos­ter-Imp­fung bereits hat­te, muss als Kon­takt­per­son nicht in Qua­ran­tä­ne. Auch wer frisch dop­pelt geimpft, geimpft gene­sen oder frisch gene­sen ist, ist von der Pflicht befreit. „Frisch“ bedeu­tet in dem Fall, dass die Imp­fung bzw. Erkran­kung weni­ger als drei Mona­te zurückliegt.

Regeln für Per­so­nen in Quarantäne

Die Rege­lung wird auch bei Per­so­nen umge­setzt, die sich der­zeit in Qua­ran­tä­ne befin­den. Die Kreis­ver­wal­tung reagiert mit einer All­ge­mein­ver­fü­gung auf die neu­en Ände­run­gen. So kön­nen Per­so­nen, die sich seit zehn Tagen oder län­ger in Qua­ran­tä­ne befin­den, die­se been­den. Ein Nach­weis wird nicht mehr benö­tigt. Für alle, die sich der­zeit in Qua­ran­tä­ne befin­den, gel­ten abwei­chend von den bestehen­den Anord­nun­gen die genann­ten, neu­en Quarantäneregeln.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung der Kreis­ver­wal­tung, mit der die neu­en Regeln umge­setzt wer­den, ist unter www.kreis-unna.de zu fin­den. PK | PKU

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