Donnerstag, September 28, 2023
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3G-Plus-Regel zum Schutz der Patienten und des Personals

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Werne. Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen sehen die Leitungen vieler Krankenhäuser mit Sorge auf die weitere Entwicklung. In Abstimmung mit dem dortigen Gesundheitsamt ist in Dortmund vor einer Woche ein Besuchsverbot beschlossen worden. Auch in Werne gibt es neue Maßnahmen zum Schutz der Patienten und des Personals.

Im St. Christophorus Krankenhaus wird seit Montag, 17. Januar, von allen Personen ein zusätzlicher aktueller negativer Antigen- oder PCR-Test beim Zutritt verlangt – auch von Patienten und Begleitpersonen.

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Diese Regelung gilt auch für Menschen, die genesen, vollständig geimpft oder geboostert sind, teilt das Krankenhaus mit. Eine spontane, überwachte „Vor-Ort-Testung“, wie sie derzeit in vielen Fitness-Centern angeboten wird, ist am Krankenhaus nicht möglich. Bekanntlich aber befindet sich unmittelbarer Nähe eine offizielle Teststelle. 

Diese ist zwischen 14 und 18.30 Uhr geöffnet und somit auf die aktuellen Besuchszeiten eingestellt, die täglich von 15 bis 19 Uhr angeboten werden. Die Besuchszeit ist auf 30 Minuten begrenzt, der letzte Einlass erfolgt um 18.30 Uhr. Besucher müssen neben einem zertifizierten Test einen Besucherausweis sowie eine Datenschutzerklärung mitbringen, die auf der Homepage des Krankenhauses heruntergeladen werden kann.

Alle Besucher müssen sich überdies vorab telefonisch auf der Station anmelden. Patienten dürfen während dazu nur noch von einer registrierten Kontaktperson besucht werden. Eine medizinische Maske reicht für einen Besuch nicht aus, das Tragen einer FFP-2 Maske ohne Ausatemventil ist verpflichtend.

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