Mittwoch, März 29, 2023

3G-Plus-Regel zum Schutz der Patienten und des Personals

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Wer­ne. Auf­grund der aktu­ell stark anstei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len sehen die Lei­tun­gen vie­ler Kran­ken­häu­ser mit Sor­ge auf die wei­te­re Ent­wick­lung. In Abstim­mung mit dem dor­ti­gen Gesund­heits­amt ist in Dort­mund vor einer Woche ein Besuchs­ver­bot beschlos­sen wor­den. Auch in Wer­ne gibt es neue Maß­nah­men zum Schutz der Pati­en­ten und des Personals.

Im St. Chris­to­pho­rus Kran­ken­haus wird seit Mon­tag, 17. Janu­ar, von allen Per­so­nen ein zusätz­li­cher aktu­el­ler nega­ti­ver Anti­gen- oder PCR-Test beim Zutritt ver­langt – auch von Pati­en­ten und Begleitpersonen.

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Die­se Rege­lung gilt auch für Men­schen, die gene­sen, voll­stän­dig geimpft oder geboos­tert sind, teilt das Kran­ken­haus mit. Eine spon­ta­ne, über­wach­te „Vor-Ort-Tes­tung“, wie sie der­zeit in vie­len Fit­ness-Cen­tern ange­bo­ten wird, ist am Kran­ken­haus nicht mög­lich. Bekannt­lich aber befin­det sich unmit­tel­ba­rer Nähe eine offi­zi­el­le Teststelle. 

Die­se ist zwi­schen 14 und 18.30 Uhr geöff­net und somit auf die aktu­el­len Besuchs­zei­ten ein­ge­stellt, die täg­lich von 15 bis 19 Uhr ange­bo­ten wer­den. Die Besuchs­zeit ist auf 30 Minu­ten begrenzt, der letz­te Ein­lass erfolgt um 18.30 Uhr. Besu­cher müs­sen neben einem zer­ti­fi­zier­ten Test einen Besu­cher­aus­weis sowie eine Daten­schutz­er­klä­rung mit­brin­gen, die auf der Home­page des Kran­ken­hau­ses her­un­ter­ge­la­den wer­den kann.

Alle Besu­cher müs­sen sich über­dies vor­ab tele­fo­nisch auf der Sta­ti­on anmel­den. Pati­en­ten dür­fen wäh­rend dazu nur noch von einer regis­trier­ten Kon­takt­per­son besucht wer­den. Eine medi­zi­ni­sche Mas­ke reicht für einen Besuch nicht aus, das Tra­gen einer FFP‑2 Mas­ke ohne Aus­atem­ven­til ist verpflichtend.

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