Werne. Geimpft, genesen, getestet – Mit dem Nachweisen der 3G-Regel haben Kirmesfans aus nah und fern vom 23. bis 26. Oktober die Lizenz zum Sim-Jü-Bummel in der Tasche.
Seit dem 1. Oktober ist zudem laut aktueller Corona-Schutzverordnung in NRW die Maskenpflicht im Freien gefallen. „Das Tragen der Maske ist nicht mehr vorgeschrieben, aber gleichwohl empfohlen“, erläuterte Werner Kneip vom Ordnungsamt der Stadt gegenüber WERNEplus.
Und für die Kinder bis zwölf Jahre, die nicht geimpft werden können, ist vor dem unbeschwerten Rundgang über die Kirmes lediglich ein kleiner Umweg zu einer der vier Corona-Teststellen gesetzt, die eigens eingerichtet werden. Hier können sich die Mädchen und Jungen kostenlos testen lassen. Einen Gratis-Test können auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahre in Anspruch nehmen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gilt bis zum Jahresende).
Weil das Sim-Jü-Wochenende noch in die Herbstferien fällt und die Kinder folglich nicht in der Schule getestet werden können, hatte Ratsfrau Barbara Börste im Fachausschuss angeregt, zu diesem Zweck leicht erreichbare Testmöglichkeiten zu installieren.
Nachdem das städtische Testzentrum auf dem Hagen am 30. September geschlossen wurde, hat der Kreis Unna die Teststelle (Hagen 5) von Ingo Schnitger ab 1. Oktober mit der Durchführung von Covid-Tests beauftragt. Ab dem 11. Oktober werden die Covid-Tests für ungeimpfte Erwachsene in NRW landesweit kostenpflichtig. Kostenlos sind die Testungen für Personen, die aufgrund medizinischer Anzeigen oder wegen einer Schwangerschaft im ersten Drittel oder an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-Covid-2 teilnehmen. Das gilt auch für Testungen, mit denen das Ende der Quarantäne bei einer nachgewiesenen Covid-Erkrankungen festgestellt werden soll.
Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche, die unter sechs Jahre bzw. noch nicht eingeschult sind.
Die vier Teststationen während Sim-Jü finden sich auf dem Vorplatz des Stadthauses (Konrad-Adenauer-Platz 1), am Hagen 5, im Bereich Kurt-Schumacher-Straße/Klostermauer sowie an der Gaststätte Hornemühle (Steinstraße 49).
Die Einhaltung der 3G-Regel wird vom personell verstärkten Ordnungsamt-Team und dem BAK Sicherheitsdienst an den Eingängen zur Kirmes und stichprobenartig kontrolliert. Die Nachweise dienen dann als „Freichip“ ins Kirmesvergnügen.