Mittwoch, März 22, 2023

Wochenmarkt in Werne: Grünes Licht für bunte Blumen

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Aktua­li­siert 05.05.2021- 15.00 Uhr

Wer­ne. Grü­nes Licht für bun­te Blu­men: Auf dem Wer­ner Wochen­markt dür­fen ab Frei­tag (7. Mai) außer den Lebens­mit­teln bis auf wei­te­res auch „ver­derb­li­che Blu­men und Pflan­zen“ ver­kauft werden. 

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Das bestä­tig­te Wer­ner Kneip vom städ­ti­schen Ord­nungs­amt am Mitt­woch (5. Mai) unter Bezug auf eine Mit­tei­lung des NRW-Minis­te­ri­ums für Arbeit, Gesund­heit, Sozia­les (MAGS) auf Nach­fra­ge von WERN­Eplus. Zuvor hat­te es laut Bun­des­not­brem­se bei einer Sie­ben-Tage-Inzi­denz über 100 noch gehei­ßen, dass ledig­lich Lebens­mit­tel an den Ver­kaufs­stän­den ange­bo­ten wer­den dürf­ten. Weil aber ange­sichts ver­schie­de­ner Aus­le­gungs­mög­lich­kei­ten noch kei­ne abschlie­ßen­de Klä­rung vor­lie­ge, las­se das Land den Ver­kauf von ver­derb­li­chen Schnitt­blu­men und Pflan­zen zu, schil­der­te Kneip die neu­er­li­che Vor­ga­be aus Düsseldorf.

Zwei Tage vor dem Sai­son­schwer­punkt Mut­ter­tag am kom­men­den Sonn­tag (9.Mai) kön­nen die Wochen­markt­händ­ler die­ses Seg­ments also pla­nen und ihre Schnitt­blu­men und Früh­jahrs­blü­her etc. anbie­ten. Das dürf­te deren Sor­gen­fal­ten etwas glät­ten, zumal Gärt­ne­rei­en, Gar­ten­cen­ter und Bau­märk­te die grü­nen Pro­duk­te eben­falls ver­äu­ßern dür­fen. „Über die­se Ent­schei­dung sind wir erleich­ter­te. Unse­re Blu­men­händ­ler hat­ten im Vor­feld schon ihr Unver­ständ­nis geäu­ßert”, so David Ruschen­baum von Wer­ne Marketing.

Aktua­li­siert 03.05.2021 – 13.15 Uhr

Wer­ne. Auf­grund der aktu­el­len Unwet­ter­war­nung für den mor­gi­gen Diens­tag (4. Mai) wird der Wochen­markt nicht statt­fin­den. Das teil­te David Ruschen­baum von Mar­ke­ting soeben mit.

„In Abspra­che mit den Wochen­markt­händ­lern haben wir uns dazu ent­schlos­sen, den Markt am Diens­tag abzu­sa­gen. Die­se Ent­schei­dung ist uns nicht leicht gefal­len, aber die Sicher­heit aller steht an ers­ter Stel­le“, so der Ver­an­stal­tungs­ma­na­ger mit Blick auf die Wetterprognosen.

Der nächs­te Wochen­markt fin­det somit erst am kom­men­den Frei­tag (7. Mai) statt.

Ursprüng­li­che Meldung

Wer­ne. Am Don­ners­tag­nach­mit­tag (29. April) flat­ter­te David Ruschen­baum der aktu­el­le Erlass und die Neu­fas­sung der Coro­naschutz­ver­ord­nung zum 24. April 2021 und § 28b Infek­ti­ons­schutz­ge­setz vom Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les auf den Schreib­tisch. Die­se besa­ge, dass die Tex­til­händ­ler bis auf wei­te­res nicht mehr auf dem Wochen­markt ver­tre­ten sein dürfen.

„Wir bedau­ern die­se Ent­wick­lung sehr für unse­re Händ­ler, jedoch müs­sen wir die­se Ent­schei­dung akzep­tie­ren“, so David Ruschen­baum von Wer­ne Mar­ke­ting. Wann die Händ­ler wie­der zurück­keh­ren dür­fen, hän­ge von der Sie­ben-Tage-Inzi­denz ab.

„Fällt der Wert unter 100 dürf­ten alle Händ­ler wie­der teil­neh­men“, so Ruschen­baum abschließend. 

Am mor­gi­gen Wochen­markt-Frei­tag in Wer­ne (30. April) wer­den die Tex­til­händ­ler bereits nicht anwe­send sein.

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