Werne. Im Vergleich zum November vergangenen Jahres sind die Vorschriften aktuell gelockert, sodass die geltende Coronaschutzverordnung keine Einschränkungen enthält, die die Durchführung von St.-Martinsumzügen verbieten. Die Nachfrage in Werne ist aber noch überschaubar.
Bei den traditionellen Martinszügen handelt es sich – soweit es nicht vor Ort große Begleitprogramme im Sinne von Straßenfesten gibt und nicht mehr als 2.500 Personen teilnehmen, um ,,klassische“ Veranstaltungen unter freiem Himmel für die keinerlei Beschränkungen gelten. Nach den Absagen im Vorjahr finden jetzt wieder Martinsumzüge in Werne statt.
Neben der Veranstaltung am Sonntag, 14. November, in der historischen Innenstadt sind aber bisher lediglich vier weitere Umzüge als örtliche Brauchtumsveranstaltungen gemeldet worden. Alle werden in den Tagen um den Martinstag am 11. November von heimischen Kindertageseinrichtungen veranstaltet, wie Michael Laschitza aus dem Dezernat Straßen und Verkehr auf Anfrage von WERNEplus mitteilte.
„Für die Durchführung ist keine Genehmigung notwendig. „Diese Umzüge müssen lediglich bei uns angezeigt werden“, erklärt Laschitza. Eine weitere Einrichtung bleibt bei dem Umzug auf dem eigenen Gelände. „Dafür ist dann auch keine Anzeige nötig.“ 2019 ist die Zahl der angemeldeten Umzüge nur unwesentlich größer gewesen. Damals meldeten sieben Einrichtungen und Vereine eigene Umzüge an.
Besonders bei Kitas sind die traditionellen Umzüge beliebt, weil diese als gemeinschaftsstiftend gelten und – gerade in diesen Zeiten – auch die wichtige Botschaft von Solidarität und Zusammenhalt transportieren.