Freitag, März 24, 2023

Trickbetrug mit gefälschten Fragebögen zur Grundrente

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Wer­ne. Einen Warn­hin­weis der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung vor Trick­be­trü­gern in der Ange­le­gen­heit Grund­ren­te gibt Ord­nungs­amts­lei­te­rin Kor­du­la Mer­tens weiter.

Dem­nach ver­schi­cken die Trick­be­trü­ger der­zeit gezielt gefälsch­te Fra­ge­bö­gen an Rent­ne­rin­nen und Rent­ner, um an per­sön­li­che Daten wie etwa Kon­to­da­ten zu kom­men. Dirk von der Hei­de, Spre­cher der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund, betont: „Ob jemand einen Anspruch auf den Zuschlag zur Ren­te hat, wird von der Ren­ten­ver­si­che­rung auto­ma­tisch geprüft.“ Nie­mand müs­se einen Antrag auf Grund­ren­te stellen.

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Die Masche der Trick­be­trü­ger ist auch in NRW schon ange­kom­men. Die DRV West­fa­len gibt unter www.deutsche-rentversicherung.de Infor­ma­tio­nen zum The­ma. In der Bro­schü­re „Vor­sicht Trick­be­trü­ger“ kön­nen die Ver­si­cher­ten oder ihre Ange­hö­ri­gen nach­le­sen, wie man sich am bes­ten schüt­zen kann. Wer ein Schrei­ben bekom­men hat, kann unter Tele­fon 0800/1000 4800 Kon­takt mit der Ren­ten­ver­si­che­rung aufnehmen.

„Vie­le Rent­ner und Rent­ne­rin­nen bekom­men der­zeit einen Brief, in dem es angeb­lich um die neu ein­ge­führ­te Grund­ren­te geht“, sagt Dirk von der Hei­de, Spre­cher der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund. Dabei han­de­le es sich um eine Fäl­schung. Mit Jah­res­be­ginn wur­de die Grund­ren­te ein­ge­führt, die Beschei­de dazu ste­hen aber noch aus, heißt es weiter. 

„Dar­aus ver­su­chen Trick­be­trü­ger einen Vor­teil zu zie­hen. Sie ver­schi­cken gezielt gefälsch­te Fra­ge­bö­gen zur Grund­ren­te. Dar­in wer­den Rent­ner und Rent­ne­rin­nen auf­ge­for­dert, per­sön­li­che und sen­si­ble Anga­ben zu machen, um den Grund­ren­ten­zu­schlag zu erhal­ten. Zum Bei­spiel sol­len die Kon­to­da­ten preis­ge­ge­ben wer­den“, warnt von der Hei­de davor, den Betrü­gern nicht auf den Leim zu gehen.

„Wenn Sie ein Schrei­ben bekom­men haben und jetzt unsi­cher sind, neh­men Sie am bes­ten direkt Kon­takt mit der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung auf. Rufen Sie nicht die in dem Schrei­ben genann­te Num­mer an, son­dern schau­en Sie in Ihren Unter­la­gen im letz­ten Schrei­ben nach, das Sie von uns bekom­men haben“, rät von der Hei­de in einem Inter­view der Ber­li­ner Zeitung.

Die Ein­füh­rung der Grund­ren­te sei mit einem erheb­li­chen Ver­wal­tungs­auf­wand ver­bun­den. Aus knapp 26 Mil­lio­nen Ren­ten sind die­je­ni­gen her­aus­zu­fil­tern, die einen Anspruch auf den Grund­ren­ten­zu­schlag haben. Der Grund­ren­ten­zu­schlag wird für alle Ren­ten­ar­ten gezahlt, also für Alters­ren­ten, Ren­ten an Hin­ter­blie­be­ne – also Wit­wen- und Wit­wer­ren­ten, Wai­sen­ren­ten und Erzie­hungs­ren­ten – sowie Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten. Die Prü­fung erfolgt sowohl für die­je­ni­gen von Amts wegen, die bereits Ren­te bekom­men, als auch für jene, deren Ren­te nach dem 31. Dezem­ber 2020 beginnt.

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