Stadt Werne legt Pläne für Horne-Umbau öffentlich aus

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Werne. Mit dem Bau des Kreisverkehrs an der Burgstraße ist der erste Schritt zur Umsetzung des Regionale-Projektes „Werne neu verknüpft“ vollzogen worden. Neben der weiteren Straßenplanung – dazu gehören die Kreisverkehre an der Steintorkreuzung, am Stadthaus und an der Penningrode sowie der Rückbau der Münsterstraße – läuft parallel die Vorbereitung für den Umbau der begradigten Horne im innerstädtischen Bereich.

Durch eine Renaturierung soll die Grünanlage zwischen Südring und nördlichem Ortseingang zu einem Erlebnisraum werden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach dem Wasserhaushaltsgesetz werden die Pläne für diese Maßnahme öffentlich ausgelegt. Von der Planung unmittelbar betroffene Bürger haben Gelegenheit, Einwände zu äußern.

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In der öffentlichen Bekanntmachung zur Planfeststellung wird das Projekt wie folgt beschrieben: „Der Kommunalbetrieb Werne beabsichtigt, die Horne zwischen der Freilichtbühne und dem Hundeübungsplatz an der Vinzenzstraße ökologisch umzugestalten. Zur Verbesserung der Durchgängigkeit sollen ein Umbau des Wehres Hornemühle sowie weiterer Querbauwerke erfolgen. Zu den Entwicklungsmaßnahmen gehören zudem die Anlage von Sekundärauen, Profilaufweitungen sowie eine abschnittweise Neutrassierung der Horne. Die alte Gewässertrasse soll größtenteils verfüllt werden, das verbleibende Stück als Altarmstruktur bestehen bleiben. Der in die Horne mündende Piepenbach soll naturnah angebunden werden. Die Planung sieht außerdem die abschnittweise Verlegung eines gewässerbegleitenden Weges, den Neu- bzw. Rückbau von Fußgängerbrücken und die Anlage von neuen Rad- bzw. Fußwegen vor, die an die vorhandenen Wege angeschlossen werden sollen.“

Den entsprechenden Plan mit Zeichnungen und Erläuterungen hat der Kommunalbetrieb Werne aufstellen lassen und bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna die nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderliche Planfeststellung beantragt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit  vom 18. Oktober bis einschließlich 17. November beim Kommunalbetrieb der Stadt Werne, Abteilung Stadtentwässerung, im Zimmer 210 des Stadthauses aus. Sie können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr eingesehen werden. Um eine vorherige Terminabsprache wird ausdrücklich gebeten, und zwar unter Tel. 71 665 (Wenzel) oder Tel. 71 668 (Reher). Außerdem können die Unterlagen im Internet unter www.werne.de eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 2. Dezember schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben: Bei der Stadt Werne oder der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna, Edisonstraße 1a, 59 199 Bönen (Ansprechpartner Frau Einecke, Tel. 02303/27 1269 oder Herr Makala, Tel. 02303/27 2969. Die Stadt Werne weist darauf hin, dass wegen der Corona-Pandemie eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich ist.

Sollten gegen das Vorhaben Einwendungen von Bürgern erhoben werden, wird der Kreis Unna als Planfeststellungsbehörde diese und die Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden in einem Erörterungstermin verhandeln. Der Erörterungstermin wird öffentlich bekannt gemacht. Der Antragsteller, die Behörden und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Wegen der Corona-Pandemie kann laut Information der Stadt Werne derzeit noch nicht entschieden werden, in welcher Form ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Möglich ist auch eine Online-Veranstaltung.

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