Donnerstag, März 30, 2023

Stadt Werne hebt Maskenpflicht auf, faktisch gilt sie aber weiter

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Wer­ne. Ab Sams­tag, 12. Juni 2021, gilt für Pas­san­tin­nen und Pas­san­ten auf den Stra­ßen, Plät­zen und Gas­sen der Wer­ner Innen­stadt kei­ne gene­rel­le Mas­ken­pflicht mehr. Die Stadt Wer­ne wer­de auf­grund der anhal­tend nied­ri­gen Inzi­denz­wer­te ihre ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung auf­he­ben, heißt es in einer Mit­tei­lung aus dem Bür­ger­meis­ter­bü­ro. De fac­to gilt sie aber fast aus­nahms­los wei­ter, denn die Coro­na-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW ist wei­ter gültig.

Denn die Rege­lung des Lan­des bleibt bestehen und die­se schreibt das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung in einem Umkreis von zehn Metern um ein Laden­lo­kal vor – es sei denn, es ist geschlos­sen. „Allein hier­aus ergibt sich, dass im Groß­teil der Innen­stadt trotz­dem wei­ter eine Mas­ke getra­gen wer­den muss. Neh­men wir zum Bei­spiel die Stein­stra­ße, dort kann der Abstand von zehn Metern zu den Geschäf­ten nicht ein­ge­hal­ten wer­den, die Mas­ken­pflicht gilt also wei­ter”, erläu­tert Alex­an­der Mein­hardt, Refe­rent des Bür­ger­meis­ters, auf Nachfrage.

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Die Auf­he­bung der städ­ti­schen Ver­ord­nung sei viel­mehr als Vor­griff auf eine mög­li­che bal­di­ge Auf­he­bung der Mas­ken­pflicht durch das Land NRW zu ver­ste­hen, so Mein­hardt. Er betont wei­ter: „In allen ande­ren Berei­chen, wie zum Bei­spiel in öffent­li­chen Gebäu­den, im Ein­zel­han­del, teil­wei­se in der Gas­tro­no­mie und im ÖPNV, inklu­si­ve Bus­hal­te­stel­len, bleibt sie unver­än­dert bestehen. Zusätz­lich wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Mas­ken­pflicht auch wäh­rend des Wochen­mark­tes ein­zu­hal­ten ist.”

Die FDP hat­te jüngst die Auf­he­bung der Mas­ken­pflicht im Rat bean­tragt. Die Auf­he­bung der All­ge­mein­ver­fü­gung, die hier­zu not­wen­dig ist, fal­le jedoch nicht in Zustän­dig­keit des Rates, son­dern oblie­ge allein der ört­li­chen Ord­nungs­be­hör­de und damit dem Bür­ger­meis­ter, heißt es wei­ter. Daher wer­de sich der Antrag der FDP auch nicht auf der Tages­ord­nung des Rates wiederfinden.

„Die Inzi­denz­wer­te sind in der Stadt Wer­ne und im Kreis Unna anhal­tend auf einem so nied­ri­gen Niveau, dass wir den Schritt zur Auf­he­bung der städ­ti­schen Mas­ken­pflicht ver­ant­wor­ten kön­nen“, sagt Bür­ger­meis­ter Lothar Christ. Damit dies auch so bleibt, appel­liert der Bür­ger­meis­ter an alle Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger, über­all dort, wo es zu Ansamm­lun­gen kommt, den­noch eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tragen. 

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