Freitag, März 31, 2023

„Radfahren – Aber sicher!“ – Teil 4: Die Fahrradstraße

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Kreis Unna. Rad­fah­ren ist gesund, Rad­fah­ren liegt im Trend – und Rad­fah­ren ist umwelt­freund­lich. Auf zwei Rädern kommt man gut vor­an im fahr­rad­freund­li­chen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nut­zen, steigt ste­tig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende.

Doch wo sich Wege kreu­zen, gibt es auch Risi­ken: Im ver­gan­ge­nen Jahr regis­trier­te die Kreis­po­li­zei­be­hör­de knapp 300 Unfäl­le mit Radfahrer/innen oder Men­schen, die auf einem E‑Bike* unter­wegs waren. 247 davon wur­den ver­letzt. Häu­fig ver­ur­sa­chen sie die Unfäl­le selbst oder haben eine Mitschuld.

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Klar ist: Fahr­rad­fah­rer haben kei­ne Knautsch­zo­ne. Wenn es kracht, dann kön­nen die Fol­gen schlimm sein. Um das zu ver­hin­dern, fri­schen die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den und die Unfall­kom­mis­si­on im Kreis zusam­men mit der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Unna in der Serie „Rad­fah­ren – Aber sicher!“ das Wis­sen rund um wich­ti­ge Ver­kehrs­re­geln auf. 

Heu­te: Die Fahrradstraße

Freie Fahrt für Rad­fah­rer – davon träu­men vie­le, wäh­rend sie in die Peda­le tre­ten. Auch wenn im Rad­ver­kehrs­kon­zept für den Kreis Unna der­zeit vie­le gute Plä­ne vor allem für All­tags­rad­ler geschmie­det wer­den, läuft es vie­ler­orts noch nicht ganz rund. Und in aller Regel sind die moto­ri­sier­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer die stär­ke­ren. Doch nicht so in der Fahrradstraße.

Wo andern­orts Auto­fah­rer, Bus­se und dicke Brum­mis die Stra­ße domi­nie­ren, haben in der Fahr­rad­stra­ße Rad­ler die Nase vorn. In „ech­ten” Fahr­rad­stra­ßen sind Kraft­fahr­zeu­ge tabu. Wenn es ein Zusatz­zei­chen gibt, dass auch ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer dort zuge­las­sen sind, dann müs­sen sich die mit Motor dem Rad­ver­kehr unterordnen.

Neben­ein­an­der fah­ren aus­drück­lich erlaubt

Hier ist für Rad­fah­rer erlaubt, was auf nor­ma­len Stra­ßen ver­bo­ten ist: „Man kann zum Bei­spiel neben­ein­an­der fah­ren“, erläu­tert Gün­ter Spar­brod, Lei­ter der Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de des Krei­ses Unna.

Wich­tig zu wis­sen ist aber: Das Rechts­fahr­ge­bot gilt auch in der Fahr­rad­stra­ße. „Durch mit­tig fah­ren ande­re aus­zu­brem­sen oder ande­re rechts zu über­ho­len, das ist auch in der Fahr­rad­stra­ße nicht drin“, unter­streicht Gün­ter Sparbrod.

„Mit der Ein­rich­tung von Fahr­rad­stra­ßen wird nicht nur allen das Leben erleich­tert, die gern auf dem Draht­esel unter­wegs sind. Es zeigt auch, dass das Fahr­rad als ernst­zu­neh­men­des Ver­kehrs­mit­tel in das Bewusst­sein der Öffent­lich­keit gerückt wird“, sagt Fach­be­reichs­lei­ter Spar­brod. Fahr­rad­stra­ßen stei­gern die Attrak­ti­vi­tät, sich mit eige­ner Mus­kel­kraft oder unter­stützt durchs E‑Bike auf zwei Rädern in Bewe­gung zu set­zen. PK | PKU 

* Ein Fahr­rad mit Tret­un­ter­stüt­zung heißt rich­ti­ger­wei­se nicht „E‑Bike“, son­dern Pedelec. Doch kaum einer, der ein Pedelec fährt, sagt Pedelec. Die meis­ten nen­nen es E‑Bike – obwohl ein rich­ti­ges E‑Bike auch ohne Tret­un­ter­stüt­zung fährt und sogar zulassungs‑, ver­si­che­rungs- und fahr­erlaub­nis­pflich­tig ist. In die­ser Serie wird der Begriff E‑Bike so ver­wen­det, wie er sich ein­ge­bür­gert hat.

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