Freitag, März 31, 2023

„Radfahren – Aber sicher!“ Teil 3: Kein Smartphone am Lenker

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Kreis Unna. Rad­fah­ren ist gesund, Rad­fah­ren liegt im Trend – und Rad­fah­ren ist umwelt­freund­lich. Auf zwei Rädern kommt man gut vor­an im fahr­rad­freund­li­chen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nut­zen, steigt ste­tig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende.

Doch wo sich Wege kreu­zen, gibt es auch Risi­ken: Im ver­gan­ge­nen Jahr regis­trier­te die Kreis­po­li­zei­be­hör­de knapp 300 Unfäl­le mit Radfahrer/innen oder Men­schen, die auf einem E‑Bike* unter­wegs waren. 247 davon wur­den ver­letzt. Häu­fig ver­ur­sa­chen sie die Unfäl­le selbst oder haben eine Mitschuld.

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Klar ist: Fahr­rad­fah­rer haben kei­ne Knautsch­zo­ne. Wenn es kracht, dann kön­nen die Fol­gen schlimm sein. Um das zu ver­hin­dern, fri­schen die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den und die Unfall­kom­mis­si­on im Kreis zusam­men mit der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Unna in der Serie „Rad­fah­ren – Aber sicher!“ das Wis­sen rund um wich­ti­ge Ver­kehrs­re­geln auf. 

Heu­te: Kein Smart­phone am Lenker

Wer mal eben schnell eine Whats­App beant­wor­ten will, aber eigent­lich bes­ser bei­de Hän­de am Len­ker hät­te, für den kann es teu­er wer­den. Wenn man sich erwi­schen lässt, dann kann das Tip­pen oder Tele­fo­nie­ren beim Rad­fah­ren schnell mehr kos­ten als man­cher an Gut­ha­ben auf der Pre­paid-Kar­te hat.

Fahr­rad­fah­ren, das Smart­phone bedie­nen – und dabei mög­li­cher­wei­se noch Aus­schau nach Ord­nungs­hü­tern hal­ten: So viel Mul­ti­tas­king kann gründ­lich schief gehen. „Die Hän­de gehö­ren beim Rad­fah­ren an den Len­ker“, nennt Ers­ter Poli­zei­haupt­kom­mis­sar Tho­mas Stol­te­fuß die Grund­re­gel. Er muss es wis­sen, schließ­lich lei­tet er den Ver­kehrs­dienst der Kreis­po­li­zei­be­hör­de. Wäh­rend das Tele­fo­nie­ren mit dem Han­dy oder Smart­phone am Ohr genau­so ver­bo­ten ist, wie das Foto­gra­fie­ren oder Nach­rich­ten schrei­ben, gibt es fürs radeln­de Tele­fo­nie­ren eine Lösung: Man kann eine Frei­sprech­ein­rich­tung mit Knopf im Ohr nutzen.

Ablen­kung beein­träch­tigt Reaktionszeit

„Aller­dings darf das den Rad­fah­rer auch nicht vom Stra­ßen­ver­kehr ablen­ken“, betont Stol­te­fuß und emp­fiehlt, Tele­fo­na­te am bes­ten vor oder nach der Rad­tour zu erle­di­gen. Der Stra­ßen­ver­kehrs-Exper­te ver­weist auf Stu­di­en, wonach eine Ablen­kung durch das Han­dy die Reak­ti­ons­fä­hig­keit ähn­lich beein­träch­tigt wie eine leich­te Alkoholisierung.

Ver­bo­ten ist übri­gens auch zu lau­tes Musik­hö­ren beim Radeln. Denn das Gehör ist für Rad­fah­rer beson­ders wich­tig. Schließ­lich ver­fü­gen sie nicht über Spie­gel wie die Auto­fah­rer und müs­sen Gefah­ren auch akus­tisch schnell erfas­sen können.

Erlaubt ist dage­gen die Befes­ti­gung eines Smart­phones am Len­ker z.B. als Navi­ga­ti­ons­ge­rät. Fürs Ein­ge­ben der Adres­se muss der Rad­fah­rer aber auch hier anhal­ten, will er nicht ein Knöll­chen riskieren.

Wen die Poli­zei beim Benut­zen des Smart­phones wäh­rend der Fahrt ertappt, der muss übri­gens mit einem Ver­war­nungs­geld von 55 Euro rech­nen. PK | PKU

* Ein Fahr­rad mit Tret­un­ter­stüt­zung heißt rich­ti­ger­wei­se nicht „E‑Bike“, son­dern Pedelec. Doch kaum einer, der ein Pedelec fährt, sagt Pedelec. Die meis­ten nen­nen es E‑Bike – obwohl ein rich­ti­ges E‑Bike auch ohne Tret­un­ter­stüt­zung fährt und sogar zulassungs‑, ver­si­che­rungs- und fahr­erlaub­nis­pflich­tig ist. In die­ser Serie wird der Begriff E‑Bike so ver­wen­det, wie er sich ein­ge­bür­gert hat.

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