Dienstag, März 21, 2023

„Radfahren – Aber sicher!“ Teil 2: Zebrastreifen richtig nutzen

Anzeige

Kreis Unna. Rad­fah­ren ist gesund, Rad­fah­ren liegt im Trend – und Rad­fah­ren ist umwelt­freund­lich. Auf zwei Rädern kommt man gut vor­an im fahr­rad­freund­li­chen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nut­zen, steigt ste­tig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende.

Doch wo sich Wege kreu­zen, gibt es auch Risi­ken: Im ver­gan­ge­nen Jahr regis­trier­te die Kreis­po­li­zei­be­hör­de knapp 300 Unfäl­le mit Radfahrer/innen oder Men­schen, die auf einem E‑Bike* unter­wegs waren. 247 davon wur­den ver­letzt. Häu­fig ver­ur­sa­chen sie die Unfäl­le selbst oder haben eine Mitschuld.

- Advertisement -

Klar ist: Fahr­rad­fah­rer haben kei­ne Knautsch­zo­ne. Wenn es kracht, dann kön­nen die Fol­gen schlimm sein. Um das zu ver­hin­dern, fri­schen die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den und die Unfall­kom­mis­si­on im Kreis zusam­men mit der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Unna in der Serie „Rad­fah­ren – Aber sicher!“ das Wis­sen rund um wich­ti­ge Ver­kehrs­re­geln auf. 

Heu­te: Zebra­strei­fen rich­tig nutzen

Eine Regel, die am Zebra­strei­fen gilt, ken­nen die meis­ten: Für Fuß­gän­ger, die hier die Stra­ße über­que­ren wol­len, muss gestoppt wer­den. Und das gilt natür­lich nicht nur für Auto oder Mofa, Bus oder Lkw. „Wer mit dem Rad auf der Stra­ße fährt, muss einen Fuß­gän­ger über den Fuß­gän­ger­über­weg gehen las­sen“, erklärt Gün­ter Spar­brod als Lei­ter der Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de beim Kreis Unna.

Vor­rang gewäh­ren muss dabei nicht zwangs­läu­fig anhal­ten hei­ßen, son­dern kann auch dar­in bestehen, die Geschwin­dig­keit stark zu drosseln.

Abstei­gen und schieben

Manch­mal kann es aber auch für Rad­fah­rer güns­tig sein, am Fuß­gän­ger­über­weg – so heißt der Zebra­strei­fen im Amts­deutsch – auf die ande­re Stra­ßen­sei­te zu gelan­gen. „Dann müs­sen sie aber abstei­gen“, erklärt Spar­brod: „Denn der Fuß­gän­ger­über­weg ist, wie es der Name schon ver­rät, eine Anla­ge, um Fuß­gän­gern Vor­rang ein­zu­räu­men. Als Rad­fah­rer darf ich ihn mit dem­sel­ben Vor­recht wie Fuß­gän­ger und Roll­stuhl­fah­rer nur schie­bend nutzen.“

Wer sein Rad liebt, der schiebt also über den Zebra­strei­fen. Die­se Vor­schrift wer­de häu­fig aus Unkennt­nis oder Bequem­lich­keit miss­ach­tet, berich­tet Spar­brod. „Und das spie­gelt sich dann lei­der in den Unfall­zah­len wider.“ Wer ent­ge­gen der Vor­schrif­ten mit dem Rad auf den Zebra­strei­fen fährt, ris­kiert, dass es kracht. Und das kann nicht nur böse aus­ge­hen – son­dern auch zu einer Mit­schuld am Unfall führen.

Teu­er kann es übri­gens wer­den, wenn ein Rad­fah­rer, der auf der Stra­ße fährt, einem Fuß­gän­ger am Zebra­strei­fen das Que­ren nicht ermög­licht: Wer erwischt wird, muss 40 Euro zah­len. PK | PKU

Anzeige

Weitere Artikel von Werne Plus

Mord in Münster: Polizei ermittelt Tatverdächtigen – Fahndung läuft

Münster. Nach dem tödlichen Messerangriff auf dem Münsteraner Send am Samstagabend (18. März, 22.08 Uhr), hat die Mordkommission einen 21-jährigen Tatverdächtigen ermittelt. Darüber informieren...

Pfarrer Bader hat Ev. Gemeinde verlassen – Pfarrbezirke abgeschafft

Werne. Pfarrer Andreas Bader, der erst vor knapp zwei Jahren in die Lippestadt kam, hat die Evangelische Kirchengemeinde Werne nach längerer Krankenzeit zum 28.Februar...

VHS in dieser Woche: Von PFAS über „Hannes” bis Monoprint

Werne. In dieser Woche bietet die Volkshochschule (VHS) Werne wieder jede Menge Abwechslung. Los geht es am Mittwoch mit einem Web-Vortrag in Kooperation mit...

Nina Postler nun offiziell Rektorin der Kardinal-von-Galen-Schule

Stockum. Nina Postler erhielt heute (21.03.2023) die Ernennungsurkunde als Rektorin der Kardinal-von-Galen-Schule in Stockum. Damit endet eine fast dreieinhalb Jahre dauernde Vakanz. Denn im November...