Donnerstag, Februar 5, 2026

„Radfahren – Aber sicher!“ Teil 2: Zebrastreifen richtig nutzen

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Kreis Unna. Radfahren ist gesund, Radfahren liegt im Trend – und Radfahren ist umweltfreundlich. Auf zwei Rädern kommt man gut voran im fahrradfreundlichen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nutzen, steigt stetig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende.

Doch wo sich Wege kreuzen, gibt es auch Risiken: Im vergangenen Jahr registrierte die Kreispolizeibehörde knapp 300 Unfälle mit Radfahrer/innen oder Menschen, die auf einem E-Bike* unterwegs waren. 247 davon wurden verletzt. Häufig verursachen sie die Unfälle selbst oder haben eine Mitschuld.

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Klar ist: Fahrradfahrer haben keine Knautschzone. Wenn es kracht, dann können die Folgen schlimm sein. Um das zu verhindern, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Radfahren – Aber sicher!“ das Wissen rund um wichtige Verkehrsregeln auf. 

Heute: Zebrastreifen richtig nutzen

Eine Regel, die am Zebrastreifen gilt, kennen die meisten: Für Fußgänger, die hier die Straße überqueren wollen, muss gestoppt werden. Und das gilt natürlich nicht nur für Auto oder Mofa, Bus oder Lkw. „Wer mit dem Rad auf der Straße fährt, muss einen Fußgänger über den Fußgängerüberweg gehen lassen“, erklärt Günter Sparbrod als Leiter der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Unna.

Vorrang gewähren muss dabei nicht zwangsläufig anhalten heißen, sondern kann auch darin bestehen, die Geschwindigkeit stark zu drosseln.

Absteigen und schieben

Manchmal kann es aber auch für Radfahrer günstig sein, am Fußgängerüberweg – so heißt der Zebrastreifen im Amtsdeutsch – auf die andere Straßenseite zu gelangen. „Dann müssen sie aber absteigen“, erklärt Sparbrod: „Denn der Fußgängerüberweg ist, wie es der Name schon verrät, eine Anlage, um Fußgängern Vorrang einzuräumen. Als Radfahrer darf ich ihn mit demselben Vorrecht wie Fußgänger und Rollstuhlfahrer nur schiebend nutzen.“

Wer sein Rad liebt, der schiebt also über den Zebrastreifen. Diese Vorschrift werde häufig aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit missachtet, berichtet Sparbrod. „Und das spiegelt sich dann leider in den Unfallzahlen wider.“ Wer entgegen der Vorschriften mit dem Rad auf den Zebrastreifen fährt, riskiert, dass es kracht. Und das kann nicht nur böse ausgehen – sondern auch zu einer Mitschuld am Unfall führen.

Teuer kann es übrigens werden, wenn ein Radfahrer, der auf der Straße fährt, einem Fußgänger am Zebrastreifen das Queren nicht ermöglicht: Wer erwischt wird, muss 40 Euro zahlen. PK | PKU

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