Werne. Beliebte Veranstaltung in Werne wie der Auto- und Modefrühling, Sim-Jü oder der Weihnachtsmarkt fielen im vergangenen Jahr bekanntlich der Corona-Pandemie zum Opfer. Ob es 2021 wie gewohnt weiter gehen kann, gleicht laut Dezernent Alexander Ruhe einem „Blick in die Glaskugel“. Bei der Werne Marketing GmbH ist man auf alle Eventualitäten vorbereitet.
„Wir müssen schauen, wie sich die Lage entwickelt. Alle Veranstaltung sind erst einmal als Termin geblickt und stehen auf dem Status ‚geplant'“, berichtet Carolin Brautlecht, Geschäftsführerin der Werne Marketing GmbH, im Gespräch mit WERNEplus. Bei einigen Formaten sei man sich sicher, dass sie stattfinden können.
So könnte die Frühlingsaktion „Werne putzt sich raus“ am 20. März unter Einhaltung der Corona-Regeln laufen. „Es geht dabei ja nach draußen und in kleinen Gruppen scheint eine Durchführung realistisch“, meint Brautlecht.
Der Blumen- und Spargelmarkt (15. Mai) und Bauern- und Handwerkermarkt (18. September) hätten Wochenmarktcharaker und wären dadurch durchführbar. Und für das Straßen-Festival (27./28. August) sei nach der gelungenen Premiere unter Corona-Bedingungen die Freilichtbühne wieder erste Wahl.
„Für den Auto- und Modefrühling (10./11. April) wollen wir im Laufe des März entscheiden, ob er stattfinden kann. Wir sind derzeit sehr zurückhaltend mit den Planungen, sind aber optimistisch, kurzfristig etwas aus dem Boden stampfen zu können“, sagt Carolin Brautlecht. Auch die Maikirmes (1.-4. Mai) und Sim-Jü (23.-26. Oktober) sind im Veranstaltungskalender drin, werden vorrangig durch das Ordnungsamt geplant. „Die Kollegen sind dran. Insgesamt gilt, immer auf die Situation zu schauen und uns vorantasten“, so die Marketing-Chefin.
Weitere Termine im Veranstaltungskalender sind „Werne karibisch“ (17.-20. Juni), der Familienflohmarkt (4. September), Martinsmarkt (14. November) und Weihnachtsmarkt (10.-19. Dezember).
Vier verkaufsoffene Sonntage sind zum Auto- und Modefrühling (11. April), zu Sim-Jü (24. Oktober), zum Martinsmarkt (14. November) und Weihnachtsmarkt (12. Dezember) geplant.
„Grundsätzlich sind Veranstaltungen nicht kostendeckend, somit führen Absagen zu einer Verringerung des Jahresfehlbetrags“, erläutert Carolin Brautlecht abschließend.