Samstag, September 23, 2023
target="_blank"

Kreis Unna erinnert: Fäll- und Schnittverbot ab 1. März

Anzeige

Kreis Unna. Der Kreis erinnert: Ab 1. März gilt wieder ein Fäll- und Schnittverbot – und das bis zum 30. September. Für einen kräftigen Gehölzschnitt bleiben also nur noch wenige Tage Zeit. 

Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz, Sinn und Zweck der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden. Erlaubt sind lediglich Formschnitte, mit denen nur der Austrieb des Vorjahres zurückgeschnitten wird.  

- Advertisement -

Der Kreis rät, sich vor allem in der Brutzeit von Vögeln vorher abzusichern, ob Nester in den Hecken gebaut wurden und diese von Vögeln bewohnt sind. Ist das der Fall, sollte auch mit Formschnitten gewartet werden, bis die Tiere das Nest verlassen haben. PK | PKU

Anzeige

Weitere Artikel von Werne Plus

Nachhaltig Nähen für Anfänger – Workshop in der VHS Werne

Werne. Dieser Workshop ist für Nähanfänger, die Spaß mit Nadel und Faden haben. Es wird in gemütlicher Runde und auf eigenen Nähmaschinen genäht. Dabei...

Viertklässler „sporteln“ am GSC

Werne. 356 Schülerinnen und Schüler trafen sich am Montag (18.09.2023) auf der Sportanlage des Gymnasiums St. Christophorus, um einen sport- und spaßbetonten Vormittag miteinander...

Lesetipp der Woche: Ein Fest für große und kleine Wortakrobaten

Werne. Es ist Samstag. Zeit für den wöchentlichen Lesetipp von Bücher Beckmann, präsentiert von WERNEplus: Frittenfrettchenfete - Die große Sprachspielparty. Die große Sprachspielparty: Zahlreiche Wortwuseleien...

Zertifikate für Vormünder im Ehrenamt

Werne. Starke Unterstützung von 14 ehrenamtlichen Vormündern erhält ab sofort das Jugendamt der Stadt Werne. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde erhielten die Teilnehmenden einer...