Mittwoch, März 22, 2023

Kreis Unna erinnert: Fäll- und Schnittverbot ab 1. März

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Kreis Unna. Der Kreis erin­nert: Ab 1. März gilt wie­der ein Fäll- und Schnitt­ver­bot – und das bis zum 30. Sep­tem­ber. Für einen kräf­ti­gen Gehölz­schnitt blei­ben also nur noch weni­ge Tage Zeit. 

Grund­la­ge ist das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz, Sinn und Zweck der Schutz brü­ten­der Vögel und ande­rer Tie­re, die in Bäu­men und Gehöl­zen Unter­schlupf fin­den. Erlaubt sind ledig­lich Form­schnit­te, mit denen nur der Aus­trieb des Vor­jah­res zurück­ge­schnit­ten wird. 

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Der Kreis rät, sich vor allem in der Brut­zeit von Vögeln vor­her abzu­si­chern, ob Nes­ter in den Hecken gebaut wur­den und die­se von Vögeln bewohnt sind. Ist das der Fall, soll­te auch mit Form­schnit­ten gewar­tet wer­den, bis die Tie­re das Nest ver­las­sen haben. PK | PKU

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