Donnerstag, März 30, 2023

Kostenerstattung für Kinder-Ferien-Programme sind möglich

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Kreis Unna. Fami­li­en mit gerin­gem Ein­kom­men kön­nen eine För­de­rung für die Teil­nah­me an Kin­der­fe­ri­en­pro­gram­men für ihr Kind bean­tra­gen. Mög­lich ist das durch das Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket. Das teilt das Job­cen­ter im Kreis Unna jetzt mit.

Mit Hil­fe des Bil­dungs – und Teil­ha­be­pa­kets kön­nen Kos­ten ganz oder teil­wei­se über­nom­men wer­den. Hier­zu zählt nicht nur das Mit­tag­essen in Schu­le oder Kita, Klas­sen­fahr­ten oder Lern­för­de­rung, son­dern auch Kos­ten für Sport und Frei­zeit. So kön­nen Fami­li­en mit gerin­gem Ein­kom­men auch für die Kos­ten­er­stat­tung bei Teil­nah­me an Kin­der­fe­ri­en­pro­gram­men einen Antrag stellen.

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Vie­le kom­mu­na­le Anbie­ter neh­men noch Anmel­dun­gen für Kin­der und Jugend­lich für die Som­mer­fe­ri­en an. Infor­mie­ren Sie sich hier­zu bei Ihrer Stadt oder Gemein­de, rät Job­cen­ter-Team­lei­te­rin Chris­tia­ne Klan­ke. Sie ist zustän­dig für Bil­dung und Teil­ha­be und ergänzt: „Die Teil­nah­me am Kin­der­fe­ri­en­pro­gramm wird genau­so gese­hen, wie das Mit­ma­chen im Sport­ver­ein. Bis zu 15 Euro monat­lich kön­nen pro Kind über­nom­men werden.“

Anträ­ge fin­den inter­es­sier­te Eltern auf der Home­page des Krei­ses Unna unter www.kreis-unna.de/but

Hin­wei­se zum Antrags­ver­fah­ren: Kun­din­nen und Kun­den des Job­cen­ters Kreis Unna kön­nen ihre Anträ­ge, Vor­dru­cke und Kos­ten­nach­wei­se in allen Dienst­stel­len des Job­cen­ters Kreis Unna abge­ben (sie­he auch www.jobcenter-kreis-unna.de). Für die Ent­schei­dung über Anträ­ge von Kin­dern und Jugend­li­chen im Wohn­geld­be­zug, im Bezug des Kin­der­zu­schla­ges, Sozi­al­hil­fe, Grund­si­che­rung bei Erwerbs­min­de­rung oder Asyl­be­wer­ber­leis­tun­gen ist der Kreis Unna zuständig. 

Die Anträ­ge, Vor­dru­cke und Kos­ten­nach­wei­se kön­nen beim Kreis Unna, den ört­li­chen Wohn­geld­stel­len, Bür­ger­äm­tern und/oder Sozi­al­äm­tern in den jewei­li­gen Rat­häu­sern gestellt wer­den. Es ist gewähr­leis­tet, dass die Anträ­ge an den Kreis Unna wei­ter­ge­lei­tet werden.

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