Donnerstag, März 23, 2023

Inzidenzstufe 1: Ab 5. August wieder strengere Regeln im Kreis Unna

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Kreis Unna. Einen knap­pen Monat lang war der Kreis Unna auf­grund weni­ger Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen in der Inzi­denz­stu­fe 0. Doch am Diens­tag (3. August) liegt der Inzi­denz­wert mit 19,8 am ach­ten auf­ein­an­der fol­gen­den Tag über dem Schwel­len­wert von 10. Damit gel­ten im Kreis­ge­biet ab dem 5. August die Rege­lun­gen der Inzi­denz­stu­fe 1. Das teilt die Kreis-Pres­se­stel­le mit.

„Die wie­der stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len zei­gen, dass die Coro­na-Pan­de­mie nicht über­wun­den ist“, stellt Kreis-Gesund­heits­de­zer­nent Uwe Hasche fest.

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Dem Gesund­heits­amt Unna wur­den am Diens­tag (3. August) kreis­weit 20 neue Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus gemel­det, eine davon in Wer­ne. Da gleich­zei­tig auch eine Per­son als wie­der gesund gilt, bleibt es in der Lip­pe­stadt bei aktu­ell fünf Infizierten.

„Wenn wir eine vier­te Wel­le ver­hin­dern wol­len, müs­sen so vie­le Men­schen wie mög­lich die vor­han­de­nen Impf­an­ge­bo­te anneh­men und sich auch voll­stän­dig imp­fen las­sen“, so Hasche weiter.

Es ste­he aus­rei­chend Impf­stoff zur Ver­fü­gung, und sowohl Kreis als auch Ärz­te­schaft mach­ten nied­rig­schwel­li­ge Ange­bo­te: „Um eine Coro­na-Schutz­imp­fung zu erhal­ten, muss man noch nicht ein­mal kran­ken­ver­si­chert sein“, unter­streicht Hasche.

Eine Über­sicht über die Impf-Aktio­nen vor Ort, die der Kreis zusam­men mit der KVWL neben dem Impf­zen­trum in Unna macht, fin­det sich auf der Start­sei­te des Krei­ses Unna im Inter­net: www.kreis-unna.de

Regeln in der Coronaschutzverordnung

Das Land regelt in der Coro­na-Schutz­ver­ord­nung, was erlaubt ist und was nicht. Ab Don­ners­tag fällt der Kreis Unna in Stu­fe 1 zurück. Auf einer Son­der­sei­te erklärt das Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les aus­führ­lich, was in Stu­fe 1 gilt: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. Hier fin­det sich auch eine rechts­ver­bind­li­che Über­sicht, wel­che Kom­mu­ne in wel­cher Inzi­denz­stu­fe liegt.

Zen­tra­le Punk­te der Stu­fe 1

Kon­takt­be­schrän­kun­gen: Tref­fen im öffent­li­chen Raum sind ohne Begren­zung für Ange­hö­ri­ge aus fünf Haus­hal­ten erlaubt. Außer­dem sind Tref­fen im öffent­li­chen Raum für 100 Per­so­nen mit nega­ti­vem Test­nach­weis aus belie­bi­gen Haus­hal­ten erlaubt.

Gas­tro­no­mie: Zuläs­sig ist die Öff­nung der Gas­tro­no­mie im Innen- und Außen­be­reich mit Platz­pflicht. Es ist kein Nega­tiv­test erforderlich.

Frei­zeit: Bäder, Sau­nen und Indoor-Spiel­plät­ze dür­fen mit Per­so­nen­be­gren­zung für Geimpf­te, Getes­te­te oder Gene­se­ne geöff­net blei­ben. In Frei­bä­dern gilt kei­ne Test­pflicht. Das Sole­bad Wer­ne kehrt ab Don­ners­tag zu der 3G-Regel zurück. Mehr Infor­ma­tio­nen gibt es hier.

Kin­der- und Jugend­ar­beit: Grup­pen­an­ge­bo­te sind innen mit 30 und außen mit 50 Men­schen ohne Alters­be­gren­zung und ohne Test erlaubt. Feri­en­an­ge­bo­te und Feri­en­rei­sen sind mit nega­ti­vem Test­nach­weis oder beauf­sich­tig­tem Selbst­test möglich.

Par­tys: Par­tys und ver­gleich­ba­re Fei­ern sind im Frei­en ohne Min­dest­ab­stand und ohne Mas­ken­pflicht mit bis zu 100 Gäs­ten und innen mit bis zu 50 Gäs­ten mög­lich, wenn ein nega­ti­ver Test­nach­weis vor­liegt und ein­fa­che Rück­ver­folg­bar­keit sicher­ge­stellt ist.

Die rele­van­ten Inzi­den­zen für alle kreis­frei­en Städ­te und Krei­se – auch für den Kreis Unna – wer­den vom Robert-Koch-Insti­tut (RKI) unter www.rki.de/inzidenzen in einer Tabel­le ver­öf­fent­licht. Alle Details sind auf der genann­ten Son­der­sei­te des Minis­te­ri­ums nach­zu­le­sen sowie in der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW unter www.land.nrw/corona. PK | PKU

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