Donnerstag, März 30, 2023

Inzidenz unter 100: Corona-Lockerungen kommen

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Kreis Unna. Am heu­ti­gen Don­ners­tag, 20. Mai liegt die vom Robert-Koch-Insti­tut ver­öf­fent­lich­te Coro­na-Wochen­in­zi­denz im Kreis Unna bei 76,5 und damit den fünf­ten Werk­tag in Fol­ge unter der Inzi­denz von 100. Damit sind in Kür­ze wei­te­re Locke­run­gen für den Kreis Unna zu erwar­ten, teilt die Kreis-Pres­se­stel­le mit,

Die Fest­stel­lung dar­über, dass die Bun­des­not­brem­se für den Kreis Unna nicht mehr gilt, muss das Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les des Lan­des NRW (MAGS) machen. Das Minis­te­ri­um ver­öf­fent­licht regel­mä­ßig als All­ge­mein­ver­fü­gung, in wel­chen Krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten in NRW wel­che Maß­nah­men ab wann gel­ten. Dort wird das Land auch für den Kreis Unna Infor­ma­tio­nen ver­öf­fent­li­chen: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw 

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Regeln im Überblick

Wenn es soweit ist, wird der Kreis Unna das ver­mel­den und auch berich­ten, ab wann die Locke­run­gen in Kraft tre­ten. Die Kreis­ver­wal­tung geht davon aus, dass das vor­aus­sicht­lich am Sams­tag, 22. Mai, der Fall sein wird. Klar ist schon jetzt, wel­che Regeln dann gel­ten: Unter ande­rem gibt es kei­ne Aus­gangs­be­schrän­kung mehr. 

Hier kom­men die wich­tigs­ten wei­te­ren Regelungen:

Ein­zel­han­del

Im Ein­zel­han­del dür­fen alle Geschäf­te öff­nen und auch ohne Ter­min besucht wer­den. Geschäf­te, die nicht zur Grund­ver­sor­gung zäh­len, kön­nen aller­dings nur mit nega­ti­vem Test­ergeb­nis oder Impf- bzw. Gene­se­nen-Nach­weis besucht wer­den. Außer­dem gibt es eine Begren­zung der Kun­den­an­zahl auf einen Kun­den pro 20 Quadratmeter.

Gas­tro­no­mie und Tourismus

Die Außen­gas­tro­no­mie darf öff­nen – ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis für Gäs­te und Bedie­nung ist Vor­aus­set­zung für den Besuch. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te in Feri­en­woh­nun­gen und auf Cam­ping­plät­zen sind mit nega­ti­vem Test­ergeb­nis zuläs­sig. Nega­ti­ve Tests sind nötig, um Hotels zu besu­chen, die mit bis zu 60 Pro­zent ihrer Kapa­zi­tät wie­der öff­nen dürfen.

Kon­tak­te

Kon­takt­be­schrän­kun­gen sind aber nach wie vor das A und O der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Erlaubt sind Tref­fen im öffent­li­chen und pri­va­ten Raum von Per­so­nen des eige­nen Haus­halts plus einer wei­te­ren Per­son oder wie­der fünf Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten. Kin­der bis ein­schließ­lich 14 Jah­ren wer­den nicht mit­ge­zählt. Die­se und wei­te­re Regeln für die jewei­li­gen Inzi­den­zen fin­den sich in einer Über­sicht des Lan­des unter:  www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. PK | PKU

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