Sonntag, März 26, 2023

Impftermine: Weiter geht es mit den Jahrgängen 1948 und 1949

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Aktua­li­siert 19.04.2021 – 15.45 Uhr

Wer­ne. Ab Mitt­woch, 21. April 2021, 8 Uhr kön­nen sich die Jahr­gän­ge 1948 und 1949 über die Ter­min­bu­chungs­sys­te­me der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen für einen Impf­ter­min anmel­den: Online unter www.116117.de oder tele­fo­nisch unter 0800/11611702. Auch Ehe- oder Lebens­part­ner kön­nen mit­ge­impft wer­den. Das Alter des jewei­li­gen Lebens­part­ners spielt kei­ne Rolle.

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Wie das Land mit­teilt, kom­men bei den Imp­fun­gen je nach Ver­füg­bar­keit die Impf­stof­fe der Her­stel­ler BioNTech oder Moder­na zum Einsatz.

In Wer­ne schreibt das Ord­nungs­amt 326 Per­so­nen des Jahr­gangs 1948 und 388 des Jahr­gangs 1949 an.

Das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um weist dar­auf hin, dass nach wie vor Ter­mi­ne für die vor­he­ri­gen Geburts­jahr­gän­ge 1941 bis 1947 sowie Per­so­nen ab 80 Jah­ren zur Ver­fü­gung stehen.

Aktua­li­siert 15.04.2021 – 10.15 Uhr

Wer­ne. Die Impf­kam­pa­gne scheint Fahrt auf­zu­neh­men. Das Ord­nungs­amt der Stadt Wer­ne schreibt nun auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Jahr­gän­ge 1946 und 1947(01.01.1946 bis 31.12.1947) an.

Start der Impf­ter­min­ver­ga­be für die­se bei­den Jahr­gän­ge im Impf­zen­trum Unna ist am kom­men­den Mon­tag, 19. April 2021.

Ursprüng­li­che Meldung

Wer­ne. Nach­dem die Stadt Wer­ne die Ü‑80-Jäh­ri­gen und die Jahr­gän­ge 1941 bis 1943 bereits ange­schrie­ben hat, folgt nun die Ein­la­dung zum Imp­fen an alle Wer­ner Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die zwi­schen dem 1. Janu­ar 1944 und dem 31. Dezem­ber 1945 gebo­ren sind. Die­ser Per­so­nen­kreis kann ab Frei­tag (16. April) einen Ter­min im Impf­zen­trum Unna vereinbaren.

„Die Schrei­ben wer­den aktu­ell gefer­tigt und gehen zeit­nah raus“, teil­te Kor­du­la Mer­tens, Lei­te­rin des Ord­nungs­amts, am Mitt­woch (14. April) mit. In Wer­ne leben 265 Män­ner und Frau­en, die 1944 gebo­ren sind. 213 Per­so­nen sind Jahr­gang 1945.

Ter­mi­ne kön­nen auch ohne Vor­la­ge die­ses Schrei­bens bereits gemacht wer­den, wenn man die­ser Alters­grup­pe (1944 und 1945) ange­hört. Ehe­mann, Ehe­frau, Lebens­part­ne­rin oder Lebens­part­ner kön­nen gemein­sam geimpft wer­den (bei der Ter­min­ab­spra­che dar­auf hinweisen).

Im Schrei­ben des NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums heißt es: Am bes­ten nut­zen Sie oder Ihre Ange­hö­ri­gen dafür die Online-Anmel­dung auf der Inter­net­sei­te www.116117.de. Oder Sie rufen die kos­ten­lo­se Tele­fon­num­mer (0800) 116 117 02 an. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Anmel­dung, zum Ablauf im Impf­zen­trum und zur not­wen­di­gen zwei­ten Imp­fung fin­den Sie auf der Rück­sei­te des Anschrei­bens. (…) Fah­ren Sie nicht ohne Ter­min zum Impf­zen­trum. Die Zahl der dort vor­han­de­nen Impf­do­sen wird genau auf die Zahl der Anmel­dun­gen abge­stimmt sein. Daher ist es auch so wich­tig, dass Sie den ver­ein­bar­ten Ter­min einhalten.

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