Freitag, März 31, 2023

Impfen ohne Termin: Angebot bis Ende Juli verlängert

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Kreis Unna. Bür­ger­nah, unkom­pli­ziert und ohne lan­ge War­te­zei­ten: Das am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag ein­ge­führ­te Imp­fen ohne Ter­min klap­pe pri­ma, berich­tet die Kreis-Pressestelle.

Die Zwi­schen­bi­lanz: An den ers­ten Tagen haben sich rund 2.000 Impf­wil­li­ge spon­tan im Impf­zen­trum in Unna ihre ers­te oder zwei­te Dosis abge­holt. Jetzt hat der Kreis Unna ent­schie­den, das Imp­fen ohne Ter­min bis Ende Juli zu verlängern. 

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Am Don­ners­tag, 8. Juli, waren es exakt 623 Men­schen ohne Ter­min, am Frei­tag, 9. Juli, 499, am Sams­tag, 10. Juli, 358 und am Sonn­tag, 11. Juli, 329, die sich haben imp­fen las­sen. Hin­zu kamen 414 (Don­ners­tag), 508 (Frei­tag), 547 (Sams­tag) und 408 (Sonn­tag) Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die mit Ter­min an der Pla­ta­nen­al­lee 20a in Unna geimpft wurden.

Ohne lan­ge Wartezeiten

Lan­ge war­ten muss­te nie­mand: In aller Regel dau­ert es von der Anmel­dung bis nach der Nach­be­ob­ach­tung rund eine Drei­vier­tel­stun­de, heißt es weiter.

„Wir freu­en uns sehr, dass das Ange­bot so gut ange­nom­men wird“, sagt Josef Mer­fels, Lei­ter des Fach­be­reichs Gesund­heit und Ver­brau­cher­schutz des Krei­ses Unna. „Denn jetzt ist aus­rei­chend Impf­stoff da. Es liegt an jedem ein­zel­nen, die­se Chan­ce schnell zu nutzen.“

Auch wer noch unent­schlos­sen sei, ob er sich imp­fen las­sen möch­te, sei herz­lich ein­ge­la­den, unter­streicht Mer­fels. „Die Impf-Auf­klä­rung wird bei uns großgeschrieben.“

Min­dest­al­ter im Impf­zen­trum: 16 Jahre

Wer sich ohne Ter­min imp­fen las­sen möch­te, kann dies bis Sams­tag, 31. Juli, täg­lich von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr im Impf­zen­trum Unna, Pla­ta­nen­al­lee 20a, tun – und zwar auch an den Wochen­en­den. Min­dest­al­ter ist 16 Jahre.

Not­wen­di­ge Unter­la­gen für die Imp­fung sind neben dem Per­so­nal­aus­weis auch die Ver­si­cher­ten­kar­te und, sofern vor­han­den, der Impf­aus­weis. Falls der Impf­aus­weis nicht vor­han­den ist, aber eine Zweit­imp­fung durch­ge­führt wer­den soll, muss die Erst­imp­fung anders nach­ge­wie­sen wer­den (Beschei­ni­gung). Min­der­jäh­ri­ge soll­ten eine form­lo­se Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung eines Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und eine Kopie des­sen Per­so­nal­aus­wei­ses mit­brin­gen. PK | PKU

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