Sonntag, April 2, 2023

Frauenforum und Jobcenter optimieren Zusammenarbeit

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Kreis Unna. Das Frau­en­fo­rum Unna e.V. bie­tet Schutz und Bera­tung sowie Wohn­hil­fen für Frau­en in Not. 

Oft­mals flie­hen Betrof­fe­ne auf Grund von fami­liä­rer oder part­ner­schaft­li­cher Gewalt in ein Frau­en­haus. Um die­sen Frau­en in ihrem neu­en Lebens­ab­schnitt die best­mög­li­che Betreu­ung und Beglei­tung zukom­men zu las­sen, haben nun die Ver­ant­wort­li­chen des Frau­en­fo­rums im Kreis Unna e.V. und des Job­cen­ters Kreis Unna am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag eine ent­spre­chen­de Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung in Unna unterzeichnet.

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Hier­mit sol­len die Wei­chen gestellt wer­den, um Men­schen in Not eng­ma­schig auf ihrem Weg in ein neu­es, gewalt­frei­es Leben zu unterstützen. 

Die Ver­ant­wort­li­chen der Insti­tu­tio­nen wis­sen aus den Erfah­run­gen der ver­gan­ge­nen Jah­re, dass Betrof­fe­ne oft­mals mit ihren Kin­dern in ein Frau­en­haus flie­hen und schnellst­mög­lich ver­schie­de­ne Hil­fe­stel­lun­gen benö­ti­gen. Ins­be­son­de­re eine finan­zi­el­le Grund­si­che­rung ist hier­bei existenziell. 

Im Nor­mal­fall ist das Job­cen­ter Kreis Unna in sol­chen Fäl­len zustän­dig, ent­spre­chen­de Geld­leis­tun­gen aus­zu­zah­len. Das Frau­en­fo­rum im Kreis Unna e.V. unter­stützt die Betrof­fe­nen u.a. dabei, büro­kra­ti­sche Hür­den zu meis­tern und die not­wen­di­gen Anträ­ge zeit­nah zu stellen.

Die nun unter­zeich­ne­te Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung legt auch inter­ne Abläu­fe fest und benennt kon­kre­te Ansprech­part­ne­rin­nen und Absprech­part­ner. Bir­git Unger, Geschäfts­füh­re­rin des Frau­en­fo­rums Unna e.V., erklärt: „Mit der nun unter­zeich­ne­ten Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung kön­nen wir sicher­stel­len, dass Abstim­mungs­ab­läu­fe zwi­schen bei­den Insti­tu­tio­nen rei­bungs­los funk­tio­nie­ren und die Hil­fe schnell ankommt, wo sie so drin­gend benö­tigt wird.“ 

Mari­an­ne Olden­burg, stell­ver­tre­ten­de Geschäfts­füh­re­rin des Job­cen­ters Kreis Unna, fügt hin­zu: „Bei der Zusam­men­ar­beit ist die not­wen­di­ge Sen­si­bi­li­tät gefragt, aber auch die Ein­hal­tung der recht­li­chen Daten­schutz­be­stim­mun­gen.“ All das haben das Frau­en­fo­rum und das Job­cen­ter in ihrer zehn­sei­ti­gen Ver­ein­ba­rung beschrie­ben und nun per Unter­schrift besiegelt.

Betrof­fe­ne kön­nen tele­fo­nisch wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen unter den fol­gen­den Ruf­num­mern erhal­ten: Frau Tau­bert beant­wor­tet unter 02303 77891–50 Fra­gen zur Unter­brin­gung im Frauenhaus.

Fra­gen rund um die Grund­si­che­rung nach dem SGB II (Arbeits­lo­sen­geld II) im Zusam­men­hang mit dem Ein­zug im Frau­en­haus beant­wor­tet Frau Sim­mat unter
02303 2538–5100.

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