Freitag, März 31, 2023

FDP: Schluss mit Maskenpflicht in Werner Innenstadt

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Wer­ne. Die Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung in der Innen­stadt von Wer­ne soll fal­len. Das for­dert die FDP-Frak­ti­on in einem Antrag an den Stadt­rat. Der Bür­ger­meis­ter soll mit der Auf­he­bung der All­ge­mein­ver­fü­gung vom 2. Novem­ber 2020 beauf­tragt werden. 

„Die Maß­nah­me ist nicht mehr not­wen­dig und die Auf­he­bung daher der rich­ti­ge Schritt in Rich­tung Nor­ma­li­tät. Eine Mas­ken­pflicht in geschlos­se­nen Räu­men ist voll­kom­men aus­rei­chend“, erläu­tert der Orts­vor­sit­zen­de Artur Rei­chert in der Medi­en­mit­tei­lung zum Antrag.

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Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Clau­dia Lan­ge schreibt in ihrer Begrün­dung: „Auch bei der Mas­ken­pflicht in der Fuß­gän­ger­zo­ne han­delt es sich um einen, wenn auch ver­gleichs­wei­se mil­den, Grund­rechts­ein­griff. Ein­grif­fe in Grund­rech­te müs­sen jedoch stets geeig­net, erfor­der­lich und ange­mes­sen sein.“ An einer Mas­ken­pflicht im Frei­en bestün­den aber erheb­li­che Zwei­fel, argu­men­tiert sie.

„Vie­le Wis­sen­schaft­ler bezwei­feln schon lan­ge die Not­wen­dig­keit einer Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung im Frei­en, wie zum Bei­spiel Dr. Muge Cevik von der Uni­ver­si­ty of St. Andrews in Schott­land“, legt auch Bene­dikt Lan­ge dar: „Man ver­tritt die Ansicht, dass eine Anste­ckung an der fri­schen Luft bei Ein­hal­tung des geeig­ne­ten Abstan­des kaum statt­fin­det“. Eine Mas­ken­pflicht außer­halb von geschlos­se­nen Räu­men sei daher nicht not­wen­dig. Als Beweis dafür wer­de in der Wis­sen­schaft unter ande­rem ange­führt, dass es kei­ne bekann­ten „Super­sprea­der-Ereig­nis­se“ an der fri­schen Luft gäbe, heißt es weiter.

Auch ande­re Städ­te hät­ten daher von die­ser Rege­lung Abstand genom­men, fügt Clau­dia Lan­ge hin­zu und sieht in der Abschaf­fung der Mas­ken­pflicht zudem eine Ent­las­tung des Ordnungsamtes.

Die Mas­ken­pflicht gilt u.a. in Wer­ne seit dem 20. Okto­ber 2020, täg­lich von 8 bis 18 Uhr. Sie wur­de Abspra­che mit den jewei­li­gen Städ­ten vom Kreis Unna beschlossen.

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