Donnerstag, März 30, 2023

Empfehlung für Genesene: Impfung schon nach vier Wochen

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Kreis Unna. Gene­se­ne benö­ti­gen nur eine Impf­stoff­do­sis, um den voll­stän­di­gen Impf­schutz nach­zu­wei­sen. Weil die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STIKO) ihre Impf­emp­feh­lung für Gene­se­ne aktua­li­siert hat, kön­nen sich Gene­se­ne – in Wer­ne sind es 1.216 – jetzt schon nach vier Wochen imp­fen las­sen. Dar­auf weist die Kreis-Pres­se­stel­le hin.

„Wir haben im Kreis Unna mehr als 18.600 Gene­se­ne, und bei den aller­meis­ten liegt die Infek­ti­on mehr als vier Wochen zurück“, berich­tet Gesund­heits­amts­chef Josef Mer­fels. Vie­le von ihnen haben sich bereits die nöti­ge Impf­do­sis abge­holt. „Aber es gibt auch zahl­rei­che, die das noch nicht gemacht haben und dies tun soll­ten“, unter­streicht Merfels.

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Nach SARS-CoV-2-Infek­ti­on mit und ohne Symptomen

Wer eine gesi­cher­te sym­pto­ma­ti­sche SARS-CoV-2-Infek­ti­on hat­te, dem emp­fiehlt die STIKO eine Impf­stoff­do­sis in der Regel sechs Mona­te nach der Infek­ti­on. Weil der Impf­stoff inzwi­schen ver­füg­bar und nach Ein­schät­zung der STIKO die Imp­fung auch nach kür­ze­rer Zeit unbe­denk­lich ist, kön­ne bereits vier Wochen nach dem Ende der COVID-19-Sym­pto­me geimpft wer­den. Wer asym­pto­ma­tisch infi­ziert war, kön­ne sich eben­falls bereits ab vier Wochen nach der Labor­dia­gno­se imp­fen las­sen, heißt es weiter.

Nach Impf­durch­bruch

In sel­te­nen Fäl­len infi­zie­ren sich auch Men­schen, die bereits ein­mal gegen COVID-19 geimpft wur­den. Das sind so genann­te Impf­durch­brü­che. Die zwei­te Imp­fung wird in der Regel sechs Mona­te nach Ende der COVID-19-Sym­pto­me bzw. der Dia­gno­se emp­foh­len. Auch hier ist die Imp­fung aber auch schon ab vier Wochen nach dem Ende der Sym­pto­me möglich.

Öff­nungs­zei­ten und wei­te­re Infos

Geöff­net ist das Impf­zen­trum an der Pla­ta­nen­al­lee 20a in Unna täg­lich von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Ter­mi­ne müs­sen nicht ver­ein­bart wer­den. Wer sicher­ge­hen möch­te, dass er nicht war­ten muss, kann wei­ter­hin über das Buchungs­por­tal der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung (tele­fo­nisch unter 0800 / 116 117 02 oder unter www.116117.de) einen Impf­ter­min buchen.

Wer hat, soll­te neben dem Per­so­nal­aus­weis auch sei­ne Ver­si­cher­ten­kar­te und den Impf­aus­weis mit­brin­gen. Min­der­jäh­ri­ge ab 16 soll­ten eine form­lo­se Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung eines Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und eine Kopie des­sen Per­so­nal­aus­wei­ses mit­brin­gen. PK | PKU

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