Donnerstag, März 23, 2023

Demokratie direkt: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Wer­ne. Die Unter­schrif­ten­samm­lung für das Bür­ger­be­geh­ren der Bür­ger­initia­ti­ve Indus­trie­ge­biet Nord­lip­pe­stra­ße (BIN) ist in vol­lem Gan­ge. Ziel des Ver­fah­rens nach Para­graph 26 der Gemein­de­ord­nung (GO) NRW ist es, den Auf­stel­lungs­be­schluss zur Ent­wick­lung eines Gewer­be-und Indus­trie­ge­bie­tes nörd­lich des Auto­bahn­zu­brin­gers (Nord­lip­pe­stra­ße) einzukassieren. 

Den Beschluss hat­te der Rat der Stadt Wer­ne am 30. März 2021 gefasst. Solch ein „kas­sa­to­ri­sches Bür­ger­be­geh­ren“ muss inner­halb einer Frist von sechs Wochen nach der Bekannt­ma­chung des Beschlus­ses – in die­sem Fall also dem 30. März – auf den Weg gebracht wer­den. Auf Anfra­ge von WERN­Eplus gibt der Refe­rent des Bür­ger­meis­ters, Alex­an­der Mein­hardt, jetzt einen Über­blick über das Verfahren.

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Was ist bis­her geschehen? 

Nach dem Auf­stel­lungs­be­schluss des Rates vom 30. März wur­de das Bür­ger­be­geh­ren am 13. April ange­zeigt und ab die­sem Zeit­punkt die 6‑Wo­chen-Frist aus­ge­setzt. Inner­halb der ver­blie­be­nen Frist von 29 Tagen wur­de die for­mel­le Zuläs­sig­keit des Begeh­rens geprüft und in der Rats­sit­zung am 23. Juni bestä­tigt. Der Bescheid über die Zuläs­sig­keit des Bür­ger­be­geh­rens wur­de den Ver­tre­tern des Bür­ger­be­geh­rens am 2. Juli zuge­stellt und die ein­gangs genann­te 6‑Wo­chen-Frist ab dem 3. Juli wie­der in Gang gesetzt. Die Frist zur Ein­rei­chung der Unter­schrif­ten endet am 31. Juli.

Wie viel Unter­schrif­ten braucht das Bürgerbegehren?

Laut IT NRW betrug die amt­li­che Bevöl­ke­rungs­zahl der Stadt Wer­ne zum Stich­tag 30. Juni 2020 ins­ge­samt 29.812 Ein­woh­ner, so die Infor­ma­ti­on aus dem Stadt­haus. Wahl­be­rech­tig­te Bür­ger der Stadt Wer­ne waren bei der letz­ten Kom­mu­nal­wahl 25.108 Per­so­nen. „Nach Para­graph 26 Absatz 4 GO NRW muss das Bür­ger­be­geh­ren in einer Gemein­de mit bis zu 30.000 Ein­woh­nern von min­des­tens acht Pro­zent der Bür­ger unter­zeich­net sein. Folg­lich sind 2.009 Unter­schrif­ten not­wen­dig“, erläu­tert Alex­an­der Meinhardt.

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der Ent­schei­dung dar­über, wer wahl­be­rech­tigt ist und wer nicht, gilt der juris­ti­sche Unter­schied zwi­schen „Ein­woh­ner“ und „Bür­ger“. Laut Gemein­de­ord­nung ist ein Ein­woh­ner, wer in der Gemein­de wohnt. Bür­ger sind all jene, die bei einer Gemein­de­wahl wahl­be­rech­tigt sind. Dies ist im Kom­mu­nal­wahl­ge­setz (Para­graph 7) gere­gelt. Wahl­be­rech­tigt in einem Wahl­ge­biet (hier also Wer­ne) ist, wer am Wahl­tag Deut­scher im Sin­ne des Grund­ge­set­zes ist oder die Staats­an­ge­hö­rig­keit eines Mit­glied­staa­tes der Euro­päi­schen Gemein­schaft besitzt. Außer­dem muss er min­des­tens 16 Jah­re alt sein und min­des­tens seit dem 16. Tag vor der Wahl sei­ne Woh­nung im Wahl­ge­biet haben.

Was folgt auf ein Bürgerbegehren?

„Bür­ger­be­geh­ren und Bür­ger­ent­scheid sind als zwei­stu­fi­ges Ver­fah­ren zu ver­ste­hen“, schreibt der Refe­rent des Bür­ger­meis­ters. Für den Fall, dass eine aus­rei­chen­de Anzahl an Unter­schrif­ten gesam­melt wird, hat der Stadt­rat zwei Mög­lich­kei­ten: Ent­we­der er folgt dem Bür­ger­be­geh­ren und hebt den Auf­stel­lungs­be­schluss auf oder eben nicht. Im zwei­ten Fall schließt sich der Bür­ger­ent­scheid an. Die Ent­schei­dung in die­ser Sache soll in der Rats­sit­zung am 29. Sep­tem­ber getrof­fen werden.

Wann kommt es zum Bürgerentscheid?

Bei einem Bür­ger­ent­scheid dür­fen nur die wahl­be­rech­tig­ten Bür­ger der Stadt Wer­ne abstim­men. Die gestell­te Fra­ge muss mit Ja oder Nein beant­wor­tet wer­den kön­nen. Sie lau­tet hier: „Sind Sie dafür, dass im Bereich der Nord­lip­pe­stra­ße Nord KEIN neu­es Gewer­be- und Indus­trie­ge­biet ent­wi­ckelt wird? Die Fra­ge ist dann ent­schie­den, wenn sie von der Mehr­heit der gül­ti­gen Stim­men beant­wor­tet wur­de. Bei einer Stadt der Grö­ßen­ord­nung bis 50.000 Ein­woh­ner muss die­se Mehr­heit aber min­des­tens 20 Pro­zent der wahl­be­rech­tig­ten Bür­ger betra­gen. Somit müs­sen im Fal­le Wer­nes für eine Mehr­heit rund 5.000 Stim­men zusam­men kommen.

Wie geht es weiter?

Ist der Bür­ger­ent­scheid erfolg­reich, ent­schei­den die Bürger/innen anstel­le des Rates. Andern­falls gilt er als geschei­tert. Da ein Bür­ger­ent­scheid eini­gen orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­wand nach sich zie­he, sei mit der Durch­füh­rung vor­aus­sicht­lich Ende des Jah­res zu rech­nen, schätzt Mein­hardt zum Zeit­rah­men ein. In der Stadt Wer­ne gab es 2013 einen von der FDP initi­ier­ten Bür­ger­ent­scheid zur Zukunft des Sole­ba­des mit bekann­tem Aus­gang. Bür­ger­be­geh­ren und Bür­ger­ent­scheid sei­en in den Kom­mu­nen eher sel­ten ange­wen­de­te Instru­men­te. „Das ist ein schö­nes Bei­spiel für Demo­kra­tie“, betont Alex­an­der Meinhardt.

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