Freitag, März 24, 2023

Corona in Werne: Sechs neue Infektionen am Dienstag

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Kreis Unna/Werne. Dem Gesund­heits­amt Unna wur­den am Diens­tag (30. März) sechs neue Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus in Wer­ne gemeldet.

Zwölf Men­schen gel­ten in Wer­ne als wie­der gesund, so dass die akti­ven Fäl­le in der Lip­pe­stadt um sechs von 102 auf 96 sin­ken. Die Anzahl der bri­ti­schen Muta­ti­on B.1.1.7 in bereits fest­ge­stell­ten Pro­ben erhöht sich um drei.

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Am Diens­tag ist der Gesund­heits­be­hör­de ein wei­te­rer Todes­fall im Zusam­men­hang mit Covid-19 gemel­det wor­den. Gestor­ben ist eine 78-jäh­ri­ge Frau aus Lünen am 27. März.

64 neue Fäl­le sind heu­te kreis­weit regis­triert wor­den. Ins­ge­samt sind damit im Kreis Unna 14.106 Fäl­le gemel­det wor­den. 144 Per­so­nen mehr als am Mon­tag gel­ten als wie­der gene­sen. Damit liegt die Zahl der aktu­ell infi­zier­ten Per­so­nen bei 880.

Der maß­geb­li­che 7‑Ta­ges-Inzi­denz­wert pro 100.000 Ein­woh­ner wird vom Lan­des­zen­trum Gesund­heit ver­öf­fent­licht. Die­ser liegt für den Kreis Unna bei 105,3 (+4,8) und damit am drit­ten Tag hin­ter­ein­an­der über 100.

Wie am Mon­tag bereits berich­tet, ord­net das Land NRW für den Kreis Unna die Coro­na-Not­brem­se an. Weil die 7‑Ta­ges-Inzi­denz der Neu­in­fek­tio­nen seit drei Tagen in Fol­ge über dem Wert von 100 liegt, gilt die Not­brem­se ab Mitt­woch, 31. März. Der Kreis Unna nutzt aber mög­li­che Spiel­räu­me und zieht die so genann­te Test-Opti­on, damit unter ande­rem der Ein­zel­han­del geöff­net blei­ben darf.

Kon­takt­be­schrän­kun­gen beachten

Mit der Coro­na-Not­brem­se gel­ten wie­der stren­ge­re Kon­takt­be­schrän­kun­gen, die das Land fest­ge­legt hat: Kon­tak­te sind nur zwi­schen einem Haus­stand und maxi­mal einer wei­te­ren Per­son erlaubt. Kin­der unter 14 wer­den nicht mit­ge­rech­net. Eine Aus­nah­me gilt an Ostern (1.- 5. April). In die­sem Zeit­raum dür­fen sich alter­na­tiv auch zwei Haus­stän­de mit maxi­mal fünf Per­so­nen im öffent­li­chen Raum tref­fen. Kin­der unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.

Infek­tio­nen im Privaten

Kreis-Gesund­heits­de­zer­nent Uwe Hasche unter­streicht, dass ein gro­ßer Teil der Infek­tio­nen nach wie vor im Pri­va­ten statt­fin­det: „Das sehen die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in der Kon­takt­ver­fol­gung tag­täg­lich.” Um die drit­te Wel­le in den Griff zu krie­gen, kom­me es daher ent­schei­dend auf jeden ein­zel­nen an. „Bit­te hal­ten Sie sich an die bestehen­den Regeln, an die Kon­takt­be­schrän­kun­gen, tra­gen Sie medi­zi­ni­sche Mas­ken, hal­ten Sie Abstand und nut­zen Sie die Test­mög­lich­kei­ten”, appel­liert Hasche.

Test-Opti­on

Dass der Kreis Unna die Not­brem­se mit Test-Opti­on nut­zen kann, ist dem gro­ßen Enga­ge­ment zahl­rei­cher Anbie­ter zu ver­dan­ken, die im Kreis Unna flä­chen­de­ckend Schnell­test-Zen­tren auf­ge­baut haben. Ins­ge­samt gibt es bereits rund 60 öffent­li­che Anlauf­stel­len. Wei­te­re befin­den sich im Auf­bau. Das bedeu­tet kon­kret: Wer mit einem Ter­min z.B. im Beklei­dungs­ge­schäft, Möbel­haus oder Elek­tro­fach­markt ein­kau­fen möch­te oder bei­spiels­wei­se eine Kos­me­tik-Behand­lung wahr­neh­men will, muss einen tages­ak­tu­el­len Schnell­test mit nega­ti­vem Ergeb­nis vor­le­gen. Der Test darf nicht län­ger als 24 Stun­den zurück­lie­gen. Ein zu Hau­se aus­ge­führ­ter Selbst­test ist nicht aus­rei­chend. Es muss sich um einen bestä­tig­ten Schnell- oder Selbst­test einer offi­zi­el­len Test­stel­le handeln. 

Nach wie vor sind kei­ne Schnell­tests in den Geschäf­ten des täg­li­chen Bedarfs nötig (z.B. Super­markt, Dro­ge­rie, Fut­ter­mit­tel­han­del etc.). 

Wo im Kreis Unna offi­zi­el­le Tests ange­bo­ten wer­den, ist auf der Inter­net­sei­te des Krei­ses zusam­men­ge­fasst: www.kreis-unna.de/schnelltest. PK | PKU

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