Donnerstag, März 30, 2023

Maskenpflicht auf Wochenmarkt und 3G-Regel im Solebad entfallen

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Werne/Kreis Unna. Auch am Don­ners­tag (8. Juli) ist die Coro­na-Lage in Wer­ne unver­än­dert. Es bleibt bei einer aktu­ell infi­zier­ten Per­son in der Lip­pe­stadt. Dafür gibt es wei­te­re Locke­run­gen in NRW, die auch den Wochen­markt und das Sole­bad betreffen.

Ab mor­gen, Frei­tag (9. Juli), wird die Mas­ken­pflicht auf dem Wochen­markt auf­ge­ho­ben. Das teilt David Ruschen­baum mit. Laut aktu­el­ler Coro­naschutz­ver­ord­nung sei die­se Ent­schei­dung wie­der mög­lich, so der Ver­an­stal­tungs­ma­na­ger von Wer­ne Marketing.

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Im Sole­bad Were ent­fällt der 3G-Nach­weis, die Kon­takt­da­ten­nach­ver­fol­gung sowie die Ober­gren­ze in der Sau­na. Mas­ke tra­gen ist frei­wil­lig und auch das Dampf­bad darf wie­der betrie­ben wer­den, mel­det das Bad auf sei­ner Web­site.

Kei­ne neue Infek­ti­on mit Sars-CoV‑2 und kei­ne als gesund gel­ten­de Per­son wur­den heu­te (Don­ners­tag) in Wer­ne registriert.

Aus dem gesam­ten Kreis Unna wur­de dem Gesund­heits­amt kein Todes­fall, der in Ver­bin­dung mit COVID-19 steht, sowie eine Infek­ti­on (aus Lünen) über­mit­telt. Kreis­weit gel­ten sechs Men­schen als gene­sen, so dass die akti­ven Fäl­le um fünf auf nun 28 sinken.

Der maß­geb­li­che 7‑Ta­ges-Inzi­denz­wert pro 100.000 Ein­woh­ner wird vom Robert-Koch-Insti­tut ver­öf­fent­licht. Die­ser liegt für den Kreis Unna aktu­ell bei 2,5 (Stand: 8. Juli 2021).

Aktu­ell befin­det sich der Kreis Unna in Stu­fe 1 gemäß Coro­na-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW. Ab mor­gen, Frei­tag, gilt dann die Stu­fe 0, ver­bun­den mit weit­rei­chen­den Locke­run­gen. Die aktu­ell gel­ten­den Regeln hat das Land NRW in einer Tabel­le zusam­men­ge­fasst: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

Zen­tra­le Punkte

Kon­takt­be­schrän­kun­gen: In Inzi­denz­stu­fe 0 gilt kei­ne Kon­takt­be­schrän­kung mehr. Min­dest­ab­stän­de sind nur noch eine Emp­feh­lung.

Mas­ken­pflicht: In Inzi­denz­stu­fe 0 gilt die Mas­ken­pflicht nur noch im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (inklu­si­ve Taxen und Schü­ler­be­för­de­rung), im Ein­zel­han­del sowie in Arzt­pra­xen und ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen. Ande­re Betrie­be kön­nen selbst ent­schei­den. Aus­nah­me: Bei kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen oder bei Ser­vice­kräf­ten in der Gas­tro­no­mie gilt ent­we­der Mas­ke tra­gen oder nega­ti­ver Test.

Erfas­sung von Kon­takt­da­ten: Die Kon­takt­nach­ver­fol­gung, zum Bei­spiel in der Gas­tro­no­mie, fällt weg. Aus­nah­men gel­ten nur noch in Beher­ber­gungs­be­trie­ben, bei außer­schu­li­schen Bil­dungs­an­ge­bo­ten und beim Betrieb von Clubs, Dis­ko­the­ken und ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen in geschlos­se­nen Räu­men. Clubs und Dis­co­the­ken dür­fen ab dem 9. Juli mit Test­pflicht und geneh­mig­tem Hygie­ne­kon­zept wie­der öff­nen, wenn auch die lan­des­wei­te Inzi­denz unter zehn liegt.

Nega­ti­ver Test­nach­weis: Für Men­schen, die weder voll­stän­dig geimpft, noch gene­sen sind, gilt wei­ter­hin in den meis­ten Berei­chen eine Test­pflicht.

Pri­va­te Fei­ern und Volks­fes­te: Hier fal­len Min­dest­ab­stand und die Mas­ken­pflicht weg, wenn auch die lan­des­wei­te Inzi­denz unter 10 liegt. Bei Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 50 Per­so­nen müs­sen aber nicht immu­ni­sier­te Men­schen nega­tiv getes­tet sein.

Groß­ver­an­stal­tun­gen wie Fuß­ball­spie­le: Groß­ver­an­stal­tun­gen kön­nen wie­der statt­fin­den. Es gibt aber Ein­schrän­kun­gen. Ab 5.000 Zuschau­ern (inklu­si­ve Geimpf­ten und Gene­se­nen) müs­sen alle nicht immu­ni­sier­ten Per­so­nen einen Nega­tiv­test vor­le­gen. Außer­dem ist die Zuschau­er­zahl auf höchs­tens 25.000 Per­so­nen, maxi­mal aber 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät der Loca­ti­on beschränkt. Zudem muss es ein geneh­mig­tes Hygie­ne­kon­zept geben.

Ein­zel­han­del: Die Mas­ken­pflicht bleibt bestehen. Wenn auch das gesam­te Land die Inzi­denz­stu­fe 0 erreicht, gibt es kei­ne Beschrän­kun­gen mehr auf Kun­den pro Qua­drat­me­ter.

Sport: Bei der Aus­übung von Sport gibt es in Inzi­denz­stu­fe 0 kei­ne Beschrän­kun­gen mehr. PK | PKU

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