Donnerstag, März 30, 2023

Corona in Werne: Keine Neuinfektion, Teststelle schließt

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Werne/Kreis Unna. Dem Kreis­ge­sund­heits­amt ist am Don­ners­tag (30. Sep­tem­ber) kei­ne wei­te­re Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus in Wer­ne über­mit­telt wor­den. Das COVID-19-Test­zen­trum Am Schwa­nen­platz wird nach dem 10. Okto­ber 2021 schließen.

Eine wei­te­re Per­son gilt in Wer­ne als wie­der gesund, so dass die akti­ven Fäl­le auf acht sinken.

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Heu­te sind der Gesund­heits­be­hör­de kreis­weit 36 neue Anste­ckun­gen, aber kein wei­te­rer Todes­fall im Zusam­men­hang mit COVID-19 gemel­det wor­den. Ins­ge­samt sind damit im Kreis Unna 21.064 Fäl­le bekannt wor­den. 20.196 Per­so­nen gel­ten als wie­der gene­sen. Die Zahl der aktu­ell infi­zier­ten Per­so­nen liegt bei 371. Der­zeit befin­den sich zwölf Pati­en­ten in sta­tio­nä­rer Behandlung.

Der 7‑Ta­ges-Inzi­denz­wert pro 100.000 Ein­woh­ner wird vom Robert Koch-Insti­tut ver­öf­fent­licht. Die­ser liegt bei 50,0 (Stand: 30. Sep­tem­ber 2021).

COVID-19-Test­zen­trum Am Schwa­nen­platz schließt 

Wie Pfle­ge­dienst­lei­te­rin Con­stan­ze Spel­ler­berg gegen­über WERN­Eplus bestä­tig­te, wird sie das COVID-19-Test­zen­trum Am Schwa­nen­platz schlie­ßen. „Am 10. Okto­ber um 18 Uhr machen wir den letz­ten Test an die­sem Stand­ort“, sag­te die Betrei­be­rin und kün­dig­te an, in Kür­ze an ande­rer Stel­le Schnell­tests anzu­bie­ten. Beson­ders von Kin­dern sei das Ange­bot Am Schwa­nen­platz stark fre­quen­tiert gewe­sen. Als einen Grund für die Schlie­ßung gab sie auch die Durch­füh­rung von Sim-Jü an. „An unse­rem Stand­ort wäre der Andrang enorm. Und das ist in einer Senio­ren-Wohn­an­la­ge nicht ver­tret­bar“, so Spel­ler­berg weiter. 

Test-Regeln in den Feri­en – Neue Corona-Schutzverordnung

Wei­ter­hin teilt die Kreis-Pres­se­stel­le mit: Am 11. Okto­ber fan­gen die Herbst­fe­ri­en an. Und dann grei­fen beson­de­re Vor­schrif­ten für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die an 3 G‑Veranstaltungen teil­neh­men wol­len. In der Schul­zeit gel­ten sie bekannt­lich auto­ma­tisch als getes­te­te Per­so­nen, weil sie an den ver­bind­li­chen Schul­tes­tun­gen teil­neh­men. In den Feri­en trifft das nicht zu – und die Kin­der und Jugend­li­chen müs­sen, wenn sie an sol­chen Ver­an­stal­tun­gen teil­neh­men wol­len, eben­falls das Ergeb­nis eines höchs­tens 48 Stun­den alten nega­ti­ven Schnell­tests vorlegen.

Weg­fall der Mas­ken­pflicht im Freien

Wie die Lan­des­re­gie­rung mit­ge­teilt hat, tritt zum 1. Okto­ber eine neue Coro­naschutz­ver­ord­nung in Kraft. Wich­tigs­te Neue­rung: Es gibt ab Frei­tag kei­ne Mas­ken­pflicht im Frei­en mehr. Außer­dem dür­fen mehr Zuschau­er an Groß­ver­an­stal­tun­gen teil­neh­men, und in der Innen­gas­tro­no­mie kön­nen die Trenn­wän­de abge­baut wer­den. Außer­dem kann ein kurz­fris­ti­ger Schnell­test einen PCR-Test erset­zen, der in bestimm­ten Situa­tio­nen von nicht geimpf­ten oder gene­se­nen Per­so­nen vor­ge­legt wer­den muss­te (z.B. Chor­pro­be ohne Mas­ke, Disko-Besuch).

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu den neu­en Regeln gibt es unter www.land.nrw/corona

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