Donnerstag, Oktober 5, 2023
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Corona in Werne: Ein Fall in der Kita St. Johannes bestätigt

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Werne/Kreis Unna. In Werne sind am Dienstag (11. Mai) drei neue Infektionen mit dem Coronavirus bekannt geworden, eine davon in der Kita St. Johannes.

Ein Kind in der katholischen Einrichtung wurde positiv getestet, so dass sich inzwischen 14 Mädchen und Jungen sowie fünf Erzieherinnen der betroffenen Gruppe in Quarantäne bis zum 20. Mai befinden. „Die Gruppe umfasst 21 Kinder, von denen im besagten Zeitraum sieben aber gar nicht in der Kita waren“, erläuterte Verbundleiterin Steffi Heider. Am Mittwoch (12. Mai) komme ein mobiles Team des Gesundheitsamts Unna in die Einrichtung, um Testungen durchzuführen.

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Drei neue Infektionen und neun als gesund geltende Personen in Werne bedeuten eine Abnahme der aktiven Fälle umsechs von 120 auf 114.

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit COVID-19 gemeldet worden.

117 neue Fälle sind kreisweit am Dienstag (11. Mai) neu hinzugekommen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 18.221 Fälle registriert worden. 158 Personen mehr gelten als wieder genesen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 2.058.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Dieser liegt für den Kreis Unna aktuell bei 140,8 (Datenstand 11. Mai 2021 – 3.11 Uhr).

Impffahrplan NRW: Nur aktuell Berechtigte erhalten Impfung

Kreis Unna. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am 5. Mai den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Damit können sich nun auch einzelne Personengruppen der Priorität 3 im Impfzentrum impfen lassen – aber noch nicht alle aus dieser Gruppe. Wer noch nicht berechtigt ist, wird am Impfzentrum abgewiesen. Darauf weist der Kreis Unna hin.

„Es gibt erhebliche Probleme mit Personen, die sich einen Termin buchen, aber noch gar nicht impfberechtigt sind“, so der Leiter des Gesundheitsamtes, Josef Merfels. „Die Berechtigung wird dann an der Anmeldung überprüft und wer noch nicht an der Reihe ist, der muss vor Ort wieder abgewiesen werden. Diese Situation ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Impfzentrum sehr belastend. Auch führen die zum Teil langwierigen Diskussionen dazu, dass sich die Wartezeiten für die impfberechtigten Personen merklich verlängern.“ 

Übersicht der Berechtigten aus Gruppe 3: Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten, Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen, Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher, Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Diese – und nur diese Personengruppen aus der Gruppe 3 (erhöhte Priorität) – könnten sich seit 6. Mai über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) einen Impftermin im Impfzentrum buchen, heißt es weiter.

Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800 / 116 117 02.Für den Nachweis der Impfberechtigung muss das vom Land NRW vorgesehene Formular verwendet werden. Es ist unter www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung zu finden. 

Neben den genannten Personengruppen können sich auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit Pflegestufe und Schwangeren (Priorität 2) sowie Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach Paragraf 3 Nummer 2 der Corona-Impfverordnung des Bundes einen Impftermin über das Buchungsportal der KVWL buchen. 

Eine gute Übersicht, wer aktuell geimpft werden kann und wo der Termin zu buchen ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unter www.corona-kvwl.de/patienteninfos/corona-schutzimpfung/impffahrplan-fuer-nrw zusammengestellt. PK | PKU

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