Mittwoch, März 22, 2023

Bundesweite Notbremse: Neue Regelungen treten in Kraft

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Kreis Unna. Die Bun­des­not­brem­se ist beschlos­sen. Damit tre­ten ab Sams­tag, 24. April, um 0 Uhr neue Coro­na-Regeln in Kraft. Bis dahin gel­te noch die aktu­el­le All­ge­mein­ver­fü­gung des Krei­ses Unna. Die­se wer­de durch die Bun­des­re­geln abge­löst, teil­te der Kreis in einer Pres­se­er­klä­rung mit.

Der Kreis Unna liegt mit der aktu­el­len Inzi­denz weit über den dar­in gesetz­ten Grenz­wer­ten. „Die ab Sams­tag gel­ten­den bun­des­ein­heit­li­chen Regeln sol­len hel­fen, die drit­te Wel­le der Pan­de­mie auch im Kreis Unna zu brem­sen”, sagt Land­rat Mario Löhr. „Und das ist gut so, denn die Zah­len bei uns im Kreis sind viel zu hoch. Ich begrü­ße daher die kla­ren und kon­se­quen­ten Regeln und ich appel­lie­re an die Men­schen im Kreis Unna, die Regeln zu beher­zi­gen. Es sind har­te Ein­schrän­kun­gen – aber es ist der rich­ti­ge Weg.” 

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Regeln in der Übersicht

Zen­tra­ler Punkt der Bun­des­re­ge­lung ist: Über­schrei­tet ein Kreis oder eine kreis­freie Stadt an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen eine Inzi­denz von 100, gel­ten dort ab dem über­nächs­ten Tag ergän­zen­de Schutz­maß­nah­men. Im Kreis Unna liegt die Inzi­denz seit dem 14. April über der Mar­ke von 200. Somit gel­ten am Sams­tag, 24. April, sofort die Bundesregeln. 

Hier die Über­sicht über die wich­tigs­ten Regeln 

Pri­va­te Kon­tak­te: Ein Haus­halt trifft maxi­mal eine wei­te­re Person

Aus­gang­be­schrän­kun­gen: von 22 bis 5 Uhr, Sport allei­ne bis 24 Uhr erlaubt

Schu­len: Unter­richt zu Hau­se (Abschluss­klas­sen blei­ben im Präsenzunterricht)

Kitas: Betreu­ungs­ver­bot mit bedarfs­ori­en­tier­ter Not­be­treu­ung (Anspruch besteht nur, wenn es kei­ne ande­re Betreu­ungs­mög­lich­keit gibt – dafür muss eine schrift­li­che Erklä­rung abge­ge­ben werden)

Ein­zel­han­del: Geschäf­te für den täg­li­chen Bedarf blei­ben geöff­net für begrenz­te Kun­den­an­zahl, alle übri­gen Geschäf­te müs­sen schlie­ßen (click & coll­ect bleibt wei­ter erlaubt, wenn War­te­schlan­gen ver­mie­den werden)

Sport im Frei­en: Kon­takt­oser Indi­vi­du­al­sport mit max. 2 Per­so­nen oder eige­nem Haus­halt erlaubt; kon­takt­lo­ser Grup­pen­sport für fünf Kin­der bis 14 Jah­re erlaubt

Kul­tur- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen: geschlossen

Kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen: Medi­zi­ni­sche und ähn­li­che Dienst­leis­tun­gen sowie Fri­seu­re und Fuß­pfle­ge erlaubt mit FFP2-Mas­ke (Fri­seu­re und Fuß­pfle­ge zusätz­lich mit Test)

Gas­tro­no­mie: geschlos­sen, Abho­lung und Lie­fer­dienst möglich

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Regeln der Bun­des­re­gie­rung sind unter www.bundesregierung.de zu fin­den. Der Wort­laut des Bun­des­ge­set­zes mit allein Details ist im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht. Es ist unter www.bgbl.de/produkte/bevoelkerungsschutzgesetz.html zu fin­den. Infor­ma­tio­nen zu den Regeln in den Kitas gibt es beim Land unter www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern. Dort ist auch die Eigen­erklä­rung zum Betreu­ungs­be­darf zu fin­den und ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen, wer die Not­be­treu­ung in Anspruch neh­men kann. PK | PKU

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