Sonntag, März 26, 2023

Bürgerbegehren will gut geplant sein: Das sind die nächsten Schritte

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Wer­ne. Geg­ner des geplan­ten Gewer­be- und Indus­trie­ge­biets Nord­lip­pe­stra­ße Nord haben Wer­nes Bür­ger­meis­ter Lothar Christ ein Bür­ger­be­geh­ren ange­zeigt. Sie set­zen sich wie berich­tet für die Rück­ab­wick­lung der Beschlüs­se des Aus­schus­ses für Stadt­ent­wick­lung, Pla­nung und Wirt­schafts­för­de­rung ein und for­dern: „Nein! Zum Indus­trie­ge­biet Nord­lip­pe­stra­ße Nord.“ Im März hat­te der Aus­schuss die Ein­lei­tung der Ver­fah­ren zum Bebau­ungs­plan 18 C – Regio­na­ler Koope­ra­ti­ons­stand­ort Nord­lip­pe­stra­ße Nord und Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes zur Ent­wick­lung des Koope­ra­ti­ons­stand­or­tes Nord­lip­pe­stra­ße Nord beschlossen.

Doch wie geht es nun wei­ter?

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Um das Bür­ger­be­geh­ren auf den Weg zu brin­gen, müs­sen die Antrag­stel­ler zunächst mit einer Unter­schrif­ten­samm­lung Unter­stüt­zer fin­den. Wie Lothar Christ auf Anfra­ge von WERN­Eplus am Mitt­woch (28. April) erläu­ter­te, müs­sen bei Städ­ten bis 30.000 Ein­woh­nern für ein Bür­ger­be­geh­ren acht Pro­zent der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ihre Unter­schrift leis­ten. Wäh­rend Christ zu den Inhal­ten der The­ma­tik nach eige­nem Bekun­den noch kei­ne Stel­lung bezie­hen woll­te, wer­de er die Initia­to­ren gleich­wohl in for­mel­len Din­gen kon­struk­tiv unter­stüt­zen, hieß es.

Zu den for­mel­len Fra­gen zäh­len bei­spiels­wei­se die recht­li­chen Anfor­de­run­gen an die Fra­ge­stel­lung des Bür­ger­be­geh­rens. So muss die Fra­ge auf dem Wahl­zet­tel mit „Ja“ oder „Nein“ beant­wort­bar sein, soll­te es spä­ter zu einem Bür­ger­ent­scheid kom­men. Fer­ner gehört der Aspekt der Kos­ten­schät­zung dazu, die die Ver­wal­tung vor­neh­men muss. Er wol­le mit den Initia­to­ren spre­chen und sie bera­ten, sag­te der Bür­ger­meis­ter und folgt damit den Vor­ga­ben der Gemein­de­ord­nung. „Das ist ein wich­ti­ges Ele­men­te der Mit­ent­schei­dung, das neh­men wir sehr ernst“, beton­te er.

Dazu infor­miert auch der Ver­ein Mehr Demo­kra­tie Nord­rhein-West­fa­len auf sei­ner Home­page: „Die Gemein­de- und Kreis­ord­nung stellt an Bür­ger­be­geh­ren ver­schie­de­ne Anfor­de­run­gen. So muss die Unter­schrif­ten­lis­te eine Fra­ge­stel­lung ent­hal­ten, die im Fall eines Bür­ger­ent­scheids auch auf dem Stimm­zet­tel steht. Außer­dem müs­sen die Bür­ger­be­geh­rens­in­itia­to­ren ihre Argu­men­te in einer Begrün­dung dar­le­gen. Zudem bedarf es einer Schät­zung der Kos­ten, die einer Kom­mu­ne ent­ste­hen, wenn ein Bür­ger­be­geh­ren erfolg­reich ist.“

Ableh­nung durch den Rat, dann auto­ma­tisch Bürgerentscheid

Sind die Unter­schrif­ten für das aktu­el­le Bür­ger­be­geh­ren gesam­melt, wird es dem Rat vor­ge­legt. Hier wird über die Zuläs­sig­keit ent­schie­den. Lehnt die Rats­ver­samm­lung das Bür­ger­be­geh­ren als unzu­läs­sig ab, folgt nach drei Mona­ten auto­ma­tisch ein Bürgerentscheid.

„In Wer­ne hat es das vor eini­gen Jah­ren schon ein­mal gege­ben, als es um die Zukunft des Sole­ba­des ging“, erin­ner­te der Bür­ger­meis­ter an das von der FDP 2013 initi­ier­te Bür­ger­be­geh­ren mit anschlie­ßen­dem Bür­ger­ent­scheid. Die FDP for­der­te damals, als Ersatz für das Sole­bad ein neu­es Hal­len­bad zu errich­ten. Auf den Cha­rak­ter des jet­zi­gen Sole­ba­des soll­te dabei ver­zich­tet wer­den. Die not­wen­di­ge Zahl der Unter­schrif­ten war damals zusam­men­ge­kom­men, der Rat aber habe das Begeh­ren abge­lehnt. Im fol­gen­den Bür­ger­ent­scheid ent­schie­den sich rund 85 Pro­zent der Abstim­men­den gegen den Vor­schlag der Liberalen.

https://nrw.mehr-demokratie.de

„Mehr Demo­kra­tie Nord­rhein-West­fa­len e.V.“ infor­miert auf sei­ner Home­page auch aus­führ­lich zum The­ma Bür­ger­be­geh­ren: „Bür­ger­ent­schei­de sind ein zen­tra­ler Bau­stein demo­kra­ti­scher Teil­ha­be in den Gemein­den, Städ­ten und Krei­sen Nord­rhein-West­fa­lens. Sie ermög­li­chen es den Bürger:innen, direkt über eine Sach­fra­ge abzu­stim­men. Des­halb ist es wich­tig, dass die Abstim­mungs­be­din­gun­gen mög­lichst gut und ver­ständ­lich gere­gelt sind. Die Kom­mu­nen regeln die­se Fra­gen im Rah­men soge­nann­ter „Sat­zun­gen über die Durch­füh­rung von Bür­ger­ent­schei­den“. Mehr Demo­kra­tie hat hier eine aktua­li­sier­te Mus­ter­sat­zung aus­ge­ar­bei­tet, an der sich Kom­mu­nen ori­en­tie­ren können.

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