Freitag, März 24, 2023

Änderungen von Namen: 37 Anträge vom Kreis genehmigt

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Kreis Unna. Wie hei­ßen Sie bit­te? Wenn ein wich­ti­ger Grund vor­liegt, wie z.B. erheb­li­che Schwie­rig­kei­ten bei Aus­spra­che und Schreib­wei­se des Namens, kön­nen Bür­ger beim Kreis eine Namens­än­de­rung bean­tra­gen. Im ver­gan­ge­nen Jahr sind 37 Anträ­ge (2019: 38) auf Namens­än­de­rung von der Kreis­ver­wal­tung geneh­migt worden. 

Davon durf­ten Bür­ger in 31 Fäl­len ihren Fami­li­en­na­men ändern, sechs Mal wur­de ein Vor­na­me geän­dert. Aus Wer­ne gab es 2020 fünf erfolg­rei­che Anträ­ge auf Ände­rung des Nach­na­mens, den Vor­na­men woll­te im ver­gan­ge­nen Jahr nie­mand wech­seln (2019: 1).

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Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­den sechs Anträ­ge auf Namens­än­de­rung schrift­lich abge­lehnt oder zurück­ge­nom­men. Und in einer Viel­zahl von Anfra­gen haben Kreis-Mit­ar­bei­ter schon im Vor­feld erläu­tert, dass ein etwa­iger Antrag kei­ne Aus­sicht auf Erfolg haben würde.

Im Gegen­satz zu Namens­än­de­run­gen nach Bür­ger­li­chem Recht, die das jewei­li­ge Stan­des­amt durch­führt (bei­spiels­wei­se nach Ehe­schlie­ßung), ist der Kreis für die so genann­te öffent­lich-recht­li­che Namens­än­de­rung zuständig. 

Nicht­ge­fal­len reicht nicht aus

Wem sein alter Name nur nicht mehr gefällt, hat aller­dings kei­ne Aus­sicht auf eine Namens­än­de­rung. Die Hür­de ist ohne­hin hoch: Es muss ein wich­ti­ger Grund vor­lie­gen. Ins­be­son­de­re bei schwie­ri­ger Schreib­wei­se und Aus­spra­che, anstö­ßig oder lächer­lich klin­gen­den sowie sehr lan­gen und umständ­li­chen Namen ist dies der Fall. Wer psy­chi­sche Pro­ble­me in Zusam­men­hang mit sei­nem Namen gel­tend macht, muss ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten vorlegen.

Es gibt auch Anläs­se zur Ände­rung des Fami­li­en­na­mens, die im Inter­es­se eines Kin­des lie­gen. Davon betrof­fen sein kön­nen Pfle­ge­kin­der oder Kin­der aus geschie­de­nen Ehen, wenn der oder die Sor­ge­be­rech­tig­te den Geburts­na­men wie­der annimmt. Das funk­tio­niert aber nur, wenn bei­de Eltern­tei­le an einem Strang zie­hen. Die Gebüh­ren betra­gen für eine Fami­li­en­na­mens­än­de­rung bis zu 1.022 Euro und bei der Ände­rung des Vor­na­mens bis zu 255 Euro. PK | PKU

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