Werne. Im Rahmen der „Bundesnotbremse“, die am Samstag (24. April) in Kraft tritt, gilt für die Kitas und die Tagespflege in Werne ein „Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung“. Jugendamtsleiter Maik Rolefs erklärt: „Durch die neue Regelung müssen Eltern eine Eigenerklärung abgeben, wenn sie die Kinderbetreuung nicht anderweitig sicher stellen können.“
Er registriere, dass die „Eltern überwiegend sensibel reagieren und die Kinder nur bringen, wenn es wirklich erforderlich ist“, sagte Rolefs am Freitag (23. April) gegenüber WERNEplus. Das zeigten auch die Zahlen der vergangenen Tage, teilte der Jugendamtschef mit. In der Tagespflege habe die Betreuungsquote zwischen Dienstag und Donnerstag bei durchschnittlich 55 Prozent gelegen, in den Einrichtungen bei 40 Prozent. „Diese Zahlen decken sich in etwa mit denen von anderen Kommunen“, ordnete Rolefs ein.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 165 wird in Werne und im Kreis Unna deutlich überschritten (244,9 am 23. April 0 Uhr). Für die Kindertagesstätten beginnt am kommenden Montag (26. April) das Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung. Über die deutschlandweit geltende Bestimmungen zur Bundesnotbremse und der damit verbundenen Notbetreuung in den Kitas hat NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Donnerstag (22. April) die Einrichtungen informiert. Bei dem bisher üblichen bloßen Appell an die Eltern, die Kinder selbst zu betreuen, bleibt es demnach nicht mehr.
Vielmehr sollen alle, die die Notbetreuung für die Kinder in Anspruch nehmen wollen, der Kindertagesstätte schriftlich bestätigen, an welchen Tagen in der Woche sie ihr Kind in die Betreuung geben möchten, erläuterte Stefanie Heider, Verbundleitung der vier katholischen Kindertagesstätten der Pfarrgemeinde St. Christophorus, auf Nachfrage von WERNEplus die Regelung. Dafür gebe es ein Musterformular, das ebenso wie das ministerielle Schreiben auf der Homepage des Verbunds unter kita-werne.de zu finden sei.
„Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich an folgenden Tagen eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen kann und daher auf eine Notbetreuung angewiesen bin“, heißt es in dem Formular. Die Eltern können der Kita ihre Betreuungswünsche anzeigen, indem sie Wochentag und Datum eintragen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufsgruppen wie zu Beginn der Pandemie gibt es nicht mehr.
Auch die künftigen Schulkinder können weiterhin ihre Kita besuchen, ebenso Kinder mit besonderem Bedarf (z.B. Jugendhilfe) und Kinder mit Beeinträchtigungen/Behinderungen. Kinder die in extrem beengten Wohnverhältnissen leben, können die Notbetreuung in der Kita ebenfalls in Anspruch nehmen. „Die Kita-Leitungen wissen darum“, schilderte Stefanie Heider.
Mit einer großen Reduzierung der Kinderzahlen in den Einrichtungen rechnet die Verbundleiterin eher nicht. Deshalb dürfte sich auch am Personaleinsatz kaum etwas ändern. Das werde man nach den Anmeldezahlen für die Notbetreuung entscheiden. Bei vielen Eltern und Mitarbeitern der Kindertagesstätten sei einfach die Luft raus. Das ist eine ermüdende Situation, viele kriegen es nicht anders hin, weiß Heider um die Überforderung in vielen Familien.
In der Notbetreuung bleiben die Kinder auf ihre jeweilige Gruppen beschränkt. Grundsätzlich werden sie von ihren Eltern nur noch bis zur Kita-Tür gebracht und dort von den Erziehungskräften in Empfang genommen, schilderte die Verbundleiterin zu den ohnehin massiven Kontaktreduzierungen. Alle Eltern tragen Masken, die Luca-App sei ebenfalls bereits in allen vier Kitas installiert. Seit einem Jahr etwa habe es in den vier Einrichtungen auch keinen bekannten positiven Fall gegeben, hieß es.
„Was die Mitarbeiter leisten, ist wirklich enorm“, strich Stefanie Heider den Einsatz der Kita-Teams heraus, die an „vorderster Front“ arbeiteten. „Sie versuchen und schaffen es auch, den Kindern einen unbeschwerten Alltag zu geben und ihnen die Schwere zu nehmen“, brachte sie die Zielsetzung auf den Punkt.