Werne. „HITZEFREI!“ Schülerinnen und Schüler rennen freudestrahlend aus dem Gebäude – dieses schöne Bild kennt jeder. Bei Hitze sehnen sich alle nach verkürztem Unterricht. Denn bei diesen Temperaturen fällt das Denken und Lernen meist schwer. Ausgerechnet jetzt, passend zum Schulstart in NRW am Mittwoch (12. August), steigt das Thermometer im gesamten Regierungsbezirk Münster Tag für Tag konstant auf deutlich über 30 Grad.
So stellt sich mit dem ersten Schultag sofort auch die Frage, ob es den Schülern wetterbedingt überhaupt zuzumuten ist, am Unterricht teilzunehmen. Dazu informiert die Pressestelle Bezirksregierung (BZR) Münster.
Bei welcher Temperatur gibt es Hitzefrei?
Hitzefrei gibt es, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen beeinträchtigt ist. Als Anhaltspunkt gilt die 27 Grad-Marke. Ist es im Klassenraum wärmer als 27 Grad, darf die Schulleitung Hitzefrei geben, Unterhalb von 25 Grad Raumtemperatur gibt es allerdings keinen verkürzten Unterricht
Wer entscheidet darüber?
In NRW entscheidet die Schulleitung anhand des Runderlasses des Schulministeriums, ob der Unterricht verkürzt wird. Explizite Hitzefrei-Gesetze gibt es im Land aber nicht.
Wer bekommt Hitzefrei?
Hitzefrei gilt nur für die Grundschulen und die Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse). In der Sekundarstufe II (Oberstufe) können Oberstufenschüler nur im Einzelfall befreit werden, wenn bei ihnen zum Beispiel Kreislaufbeschwerden vorliegen oder ein Hitzestau droht. Grundsätzlich soll allen Lehrkräften bewusst sein, dass bei hohen Temperaturen die Schülerschaft nur vermindert leistungsfähig ist. Darauf ist Rücksicht zu nehmen. Gerade in Zeiten von Corona sollte auch das für die Schülerschaft verpflichtende Tragen von Masken als Mund- und Nasenschutz in die Überlegungen, ob Hitzefrei gegeben wird, miteinbezogen werden. „An besonders heißen Tagen sollten zum Beispiel auch möglichst keine Klassenarbeiten geschrieben werden“, lautet ferner die Empfehlung der BZR.
Was sollten Eltern tun?
Tipp: „Achten Sie an den Tagen besonders darauf, dass Ihre Kinder ausreichend versorgt sind. Geben Sie ihren Kindern am besten eine Extra-Flasche Wasser mit“
Wie sieht es mit der Betreuung aus?
Die Betreuung der Kinder wird von der Schule gewährleistet. Eltern müssen sich darüber keine Sorgen machen. Denn die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 haben bei Hitzefrei zwar keinen Unterricht, dürfen aber nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause geschickt werden. „Die Schulleitungen müssen bei Hitzefrei auch den Heimweg der Kinder im Blick haben und örtliche Gegebenheiten berücksichtigen, zum Beispiel, ob ein Ganztagsbetrieb vorliegt oder ob die örtlichen Busse fahren,“ heißt es ferner.
Informationen: https://bass.schul-welt.de/15402.htm