Donnerstag, März 23, 2023

Bislang keine Strafen für Maskenverweigerer

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Wer­ne. Die NRW-Lan­des­re­gie­rung hat vor einer guten Woche die ange­kün­dig­ten hohen Stra­fen für Mas­ken-Ver­wei­ge­rer im öffent­li­chen Nah­ver­kehr beschlos­sen. Wer in Bus­sen und Bah­nen kei­nen Mund-Nasen-Schutz trägt, muss nun 150 Euro zah­len. In Wer­ne wur­de aber bis­her nie­mand zur Kas­se gebeten.

Ver­stö­ße gegen die Mas­ken­pflicht in Bus­sen sol­len seit Mitt­woch ver­gan­ge­ner Woche als Ord­nungs­wid­rig­keit umge­hend mit 150 Euro Buß­geld geahn­det wer­den. In Wer­ne wird seit­dem inten­siv an ver­schie­de­nen Hal­te­stel­len kon­trol­liert. Im Rah­men der bestehen­den Ord­nungs­part­ner­schaft sind Ord­nungs­amt und Poli­zei seit dem Start des Schul­jahrs in den Kern­zei­ten zum Schul­be­ginn und nach der letz­ten Unter­richts­stun­de unterwegs.

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„Auch im Hal­te­stel­len­be­reich sind Kin­der und Jugend­li­che ver­pflich­tet, ihre Mas­ken zu tra­gen“, stellt Cor­du­la Mer­tens vom Ord­nungs­amt klar. Dies sei aber bei den bis­he­ri­gen Kon­trol­len zu 99,9 Pro­zent der Fall gewe­sen. Die weni­gen Aus­nah­men hät­ten eine Mas­ke dabei gehabt, die­se aber nicht rich­tig getra­gen, dann aber auf Auf­for­de­rung kor­rekt auf­ge­setzt. „Wir haben hier bis­her kein Buß­geld ver­hängt, weil es gut läuft und es kei­nen Grund gab, etwas in die­ser Rich­tung zu unter­neh­men“, sagt Mertens.

Die Arbeits­ein­tei­lung ist laut der Ord­nungs­amts­lei­te­rin bei den Kon­trol­len bis­lang ein­deu­tig gere­gelt. „Was im Bus statt­fin­det, machen die Ver­kehrs­be­trie­be sel­ber, wir machen das, was an den Hal­te­stel­len ansteht.“ Inga Frans­son von der VKU erklärt auf Anfra­ge: „Erwach­se­ne Fahr­gäs­te, die ohne Mas­ke in den Bus ein­stei­gen wol­len, kön­nen schon im Vor­feld von der Fahrt aus­ge­schlos­sen wer­den“. Wenn der Fahr­gast sich bereits im Bus befin­de, wer­de die­ser auf die bestehen­de Mas­ken­pflicht hingewiesen.

„Meist len­ken die Fahr­gäs­te an die­ser Stel­le ein und set­zen eine Mas­ke auf. Wenn sich jemand aber wei­gert, den Bus zu ver­las­sen oder eine Mas­ke auf­zu­set­zen, ver­stän­di­gen die Fah­rer über die Leit­stel­le die Ord­nungs­be­hör­den“, erklärt die VKU-Spre­che­rin wei­ter. Dies ist bekannt­lich not­wen­dig, da nur die­se die Mas­ken­pflicht – auch in Form der Erhe­bung von Buß­gel­dern – durch­set­zen kön­nen. Ob und wie oft dies seit der jüngs­ten Fest­le­gung der 150-Euro-Stra­fe vor­ge­kom­men ist, ist bis­her nicht zu ermit­teln, da die täg­li­chen Auf­zeich­nun­gen der Leist­stel­le unter die­sem Gesichts­punkt bis­her nicht aus­ge­wer­tet werden.

 

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