Werne. Einen Warnhinweis der Deutschen Rentenversicherung vor Trickbetrügern in der Angelegenheit Grundrente gibt Ordnungsamtsleiterin Kordula Mertens weiter.
Demnach verschicken die Trickbetrüger derzeit gezielt gefälschte Fragebögen an Rentnerinnen und Rentner, um an persönliche Daten wie etwa Kontodaten zu kommen. Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, betont: „Ob jemand einen Anspruch auf den Zuschlag zur Rente hat, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft.“ Niemand müsse einen Antrag auf Grundrente stellen.
Die Masche der Trickbetrüger ist auch in NRW schon angekommen. Die DRV Westfalen gibt unter www.deutsche-rentversicherung.de Informationen zum Thema. In der Broschüre „Vorsicht Trickbetrüger“ können die Versicherten oder ihre Angehörigen nachlesen, wie man sich am besten schützen kann. Wer ein Schreiben bekommen hat, kann unter Telefon 0800/1000 4800 Kontakt mit der Rentenversicherung aufnehmen.
„Viele Rentner und Rentnerinnen bekommen derzeit einen Brief, in dem es angeblich um die neu eingeführte Grundrente geht“, sagt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dabei handele es sich um eine Fälschung. Mit Jahresbeginn wurde die Grundrente eingeführt, die Bescheide dazu stehen aber noch aus, heißt es weiter.
„Daraus versuchen Trickbetrüger einen Vorteil zu ziehen. Sie verschicken gezielt gefälschte Fragebögen zur Grundrente. Darin werden Rentner und Rentnerinnen aufgefordert, persönliche und sensible Angaben zu machen, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten. Zum Beispiel sollen die Kontodaten preisgegeben werden“, warnt von der Heide davor, den Betrügern nicht auf den Leim zu gehen.
„Wenn Sie ein Schreiben bekommen haben und jetzt unsicher sind, nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung auf. Rufen Sie nicht die in dem Schreiben genannte Nummer an, sondern schauen Sie in Ihren Unterlagen im letzten Schreiben nach, das Sie von uns bekommen haben“, rät von der Heide in einem Interview der Berliner Zeitung.
Die Einführung der Grundrente sei mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Aus knapp 26 Millionen Renten sind diejenigen herauszufiltern, die einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene – also Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten – sowie Erwerbsminderungsrenten. Die Prüfung erfolgt sowohl für diejenigen von Amts wegen, die bereits Rente bekommen, als auch für jene, deren Rente nach dem 31. Dezember 2020 beginnt.