Werne. Die Stadt Werne plant auf einer Fläche zwischen dem Südring und der Straße An den 12 Bäumen ein neues Wohnquartier. Um die planungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans 10 C – Wohnquartier am Südring – notwendig.
Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan in der 55. und 56. Änderung angepasst. Im neuen Wohnquartier sollen Mehrfamilien- Reihen- und Doppelhäuser entstehen. Ergänzt wird das Angebot durch eine Quartiersgarage, einen Kinderspielplatz und eine Fläche für ein Regenrückhaltebecken. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans ergibt sich aus dem unten stehenden Lageplan.
Im Rahmen der 55. Flächennutzungsplanänderung soll die dargestellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof in eine Wohnbaufläche geändert werden. Zusätzlich sollen angrenzende gemischte Bauflächen, eine Fläche für Gartenbaubetriebe und gewerbliche Bauflächen an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Um einer bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung im Hinblick auf landes- und regionalplanerischer Vorgaben nachzukommen, wird eine im FNP dargestellte Wohnbaufläche im Rahmen der 56. FNP-Änderung zukünftig als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, was auch den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort entspricht.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 25. März 2025 beschlossen, den Planentwurf des Bebauungsplanes 10 C – Wohnquartier am Südring – und die 55. und 56. FNP-Änderung jeweils nebst Begründung (einschließlich Umweltbericht) und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß Paragraf 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Öffentliche Beteiligung noch bis einschließlich 20. Mai
Der Entwurf des Bebauungsplans 10 C – Wohnquartier am Südring – und der 55. und 56. FNP-Änderung jeweils mit dem Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht), alle Fachgutachten und sonstigen Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Stadt Werne wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stehen noch bis einschließlich 20. Mai 2025 im Internet unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung (Beteiligungsportal der Stadt Werne).
Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal https://www.bauleitplanung.nrw im Internet einsehbar.
Darüber hinaus liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums auch im Stadthaus, Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zeitgleich durchgeführt.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans und der 55. und 56. Änderung des FNP können während der vorgenannten Auslegungsfrist online über die oben genannten Beteiligungsportale sowie auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden (auch von Kindern und Jugendlichen). Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.