Sonntag, Mai 11, 2025

Corona: Kein Todesfall am Donnerstag in Werne

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Werne. Die Kreis-Pressestelle korrigierte am Freitag in ihrem Corona-Update die Zahl der Todesfälle, die in Verbindung mit dem Virus stehen, in Werne von 18 auf 17. Darin heißt es: Die am Donnerstag als verstorben gemeldete Frau aus Werne, war falsch zugeordnet: Sie wohnte zuletzt in Lünen.

Das Kreis-Gesundheitsamt meldet kurz vor dem Wochenende fünf Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 in Werne. Zwölf Personen sind wieder gesund. Damit sinkt die Zahl der aktiven Fälle  auf 159.

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Im gesamten Kreisgebiet gibt es drei weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind eine Frau aus Schwerte im Alter von 87 Jahren am 10. Dezember, eine Frau aus Lünen im Alter von 90 Jahren am 10. Dezember und eine Frau aus Schwerte im Alter von 82 Jahren am 9. Dezember.

Am Freitag sind kreisweit 113 neue Fälle gemeldet worden. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 7.837 Fälle gemeldet worden. 125 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.736.

Lockdown angekündigt

Das Land NRW kündigt an, auf das erneut explodierende Infektionsgeschehen und die angespannte Lage auf den Intensivstationen reagieren zu wollen. Das gesellschaftliche Leben soll ab dem 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 so weit wie möglich heruntergefahren werden. Entschieden werden soll das auf einer möglichst kurzfristig anberaumten Konferenz der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin. Darauf weist die Pressestelle des Kreises Unna ebenfalls hin.

Bekannt ist bisher für den Bereich Kitas und Schulen:

Der Betrieb von Kindertagesstätten soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden.
Eine Betreuungsgarantie gilt aber und es wird kein Betreuungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen.
Das Ministerium appelliert an Eltern und Familien das Betreuungsangebot nur bei absoluter Notwendigkeit zu nutzen. (Quelle: NRW-Familienministerium)

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. (Quelle: NRW-Schulministerium)

 

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