Werne. Der Haupt- und Finanzausschuss berät am 27. November über die Folgen der Grundsteuerreform in Werne. Die städtische Dialogmanagerin Dr. Linn Julia Temmann lädt die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der politischen Diskussion ein.
Viele Grundstückseigentümer stellen sich aktuell die Frage, ob sie künftig mehr Grundsteuer zahlen müssen. Grund dafür ist die Grundsteuerreform: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ab 2025 neue Werte für die Höhe der Grundsteuer zugrunde gelegt werden müssen.
Wie alle Kommunen in NRW steht Werne nun vor der Fragestellung, ob und wie die Hebesätze anzupassen sind, um die angestrebte Aufkommensneutralität zu erreichen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Kommunen durch die Grundsteuerreform weder deutlich mehr noch deutlich weniger Grundsteuern einnehmen sollen.
Grundsteuerreform wird sich auch auf Werne auswirken
Wie die Grundsteuerreform sich im Einzelnen auf die Bürgerinnen und Bürger in Werne auswirken wird, könn nicht pauschal vorhergesagt werden. Eine Erhöhung des Hebesatzes bedeute nicht zwangsläufig, dass ein Grundstückseigentümer künftig mehr Grundsteuer zahlen müsse. Es sei aber abzusehen, dass die Grundsteuerreform auch in Werne zu Verschiebungen bei Wohn- und Nichtwohngrundstücken führen wird, informiert die Stadtverwaltung auch auf ihrer Website.
Haushaltsloch von 1,7 Mio. Euro droht
Klar ist auch: Die Neuerungen bei der Ermittlung der Grundsteuer haben zur Folge, dass der Haushalt der Stadt Werne strukturell – also jedes Jahr – 1,7 Millionen Euro weniger Grundsteuern einnehmen würde, wenn die Hebesätze nicht angepasst würden. Einnahmen, die etwa für Straßen, Bildung oder
Kultureinrichtungen der Stadt dringend benötigt werden, heißt es weiter.
Aus Sicht des Bürgermeisters Lothar Christ und des Stadtkämmerers Marco Schulze-Beckinghausen wäre es mit Blick auf den ohnehin schon stark belasteten Haushalt nicht vertretbar, die Hebesätze so zu belassen, wie sie sind.
So müsse die Stadt Werne nun politisch darüber beraten, wie sie mit den Folgen der Grundsteuerreform umgeht. Am 27. November wird das Thema zunächst im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert, bevor die Entscheidung am 4. Dezember auf der Tagesordnung des Stadtrates steht.
Drei Handlungsalternativen
Das Land NRW macht zwar keine konkreten Vorgaben, wie die Grundsteuerreform in den Kommunen umzusetzen ist, räumt den Kommunen jedoch die Möglichkeit ein, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B festzulegen, um eine mögliche Mehrbelastung von Wohngrundstücken abzufedern. Dazu hat die Finanzverwaltung den Kommunen eine Berechnung aufkommensneutraler Gesamthebesätze und aufkommensneutraler getrennter Hebesätze zur Verfügung gestellt. Daraus ergeben sich für die Stadt Werne drei unterschiedliche Handlungsoptionen:
1) keine Anpassung der Hebesätze (Prinzip der Aufkommensneutralität wird nicht eingehalten, Mindereinnahmen von 1,7 Mio. Euro wären die Folge),
2) aufkommensneutrale Erhöhung des Gesamthebesatzes bei der Grundsteuer A auf 441% und bei der Grundsteuer B auf 884%,
3) aufkommensneutrale gesplittete Erhöhung der Hebesätze für Wohngrundstücke (Erhöhung bei
der Grundsteuer B auf 729%) und Nichtwohngrundstücke (Erhöhung bei der Grundsteuer B auf
1.306%).
Zuschauer willkommen
Eine detaillierte Darstellung des Sachverhalts finden Sie im Bürgerinformationssystem unter www.werne.de/buergerinfo. Wie in jedem politischen Gremium sind Bürgerinnen und Bürger eingeladen, am öffentlichen Teil der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrats
teilzunehmen, um mehr über die Folgen der Grundsteuerreform für Werne zu erfahren und die politischen Beratungen zu verfolgen.
Politische Beratungen zur Grundsteuer in Werne
Haupt- und Finanzausschuss
Wann? 27.11.2024, 17.30 Uhr
Wo? Im großen Sitzungsraum im Erdgeschoss des Stadthauses
Stadtrat
Wann? 04.12.2024, 17.30 Uhr
Wo? Mensa des Anne-Frank-Gymnasiums