Mittwoch, April 30, 2025

Werner Straße in Stockum ist jetzt gesperrt – KBW will nachbessern

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Werne/Stockum. Zwei Tage später als ursprünglich gedacht, haben die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet hinter dem neuen Feuerwehrgerätehaus in Stockum am Mittwoch (11.09.2024) begonnen. Das hat weitreichende Folgen für den Verkehr.

Bereits wenige Stunden nach der Sperrung herrscht laut Anwohnern „absolutes Chaos“. Grund sei die völlig unzureichende Beschilderung. Auf Nachfrage bestätigt Björn Rother, Mitarbeiter im Kommunalbetrieb Werne (KBW), ebenfalls Informationen dieser Art. „Wir werden nun Leute rausschicken, die Situation prüfen und gegebenenfalls nachbessern.“

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Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt über die Feldstraße. Zum Anschluss an den bestehenden Hauptkanal in der Werner Straße mit einem neuen Schachtbauwerk muss diese zwischen dem alten Feuerwehrgerätehaus (Werner Straße 108) und dem neuen Feuerwehrgerätehaus (Werner Straße 69) ist diese seit Mittwoch voll gesperrt.

Für die Dauer von rund vier Wochen wird dazu der Durchgangsverkehr weiträumig über Werne-Horst umgeleitet. Für betroffene Anwohner im direkten Sperrbereich wird versucht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und eine Anfahrbarkeit der Gebäude weitestgehend zu gewährleisten. Die Feldstraße und der Ferienhof Dahlkamp können über den Panhoffweg erreicht werden. Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich auf dem südlichen Gehweg passieren.

Hinter dem neuen Feuerwehrgerätehaus (rechts) beginnen Erschließungsarbeiten für ein Baugebiet.

Regelung des Busverkehrs

Der Busverkehr der VKU wird für die Zeit wie folgt umgesetzt: Für die betroffenen Linien S10 und R14 entfällt die Haltestelle Feldstraße, die Haltestelle Ehrenmal wird mit einer Ersatzhaltestelle am Stockumerhof (Mühlenstraße) bedient. Die Umleitungsstrecke für die Busse führt über die Mühlenstraße, den Kiwitzheidweg, die Knüvenstraße und die Neue-Kampstraße.

Der Kommunalbetrieb bittet darum, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen und aus Rücksicht auf angrenzende Wohngebiete sowie die Umleitungstrecke der Buslinien, auf die Nutzung von „Schleichwegen“ zu verzichten.

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