Mittwoch, Januar 15, 2025

Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Lünen verlängert

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Lünen. Die Allgemeinverfügung des Kreises Unna, mit der eine Maskenpflicht in mehreren Kreiskommunen angeordnet wurde, ist ausgelaufen. Mit einer eigenen Allgemeinverfügung hat die Stadt Lünen, besonders betroffen von der Pandemie, nun die Maskenpflicht in der Lüner Innenstadt und in Brambauer verlängert. Die Verfügung gilt ab sofort.

Anlässlich des Entwurfs der neuen Verfügung hat die Stadt die bisherigen Erfahrungen mit der Maskenpflicht im öffentlichen Raum ausgewertet und die Geltungsbereiche kritisch betrachtet. Bei der Benennung der Geltungsbereiche hat sich die Verwaltung sehr eng an Paragraph 3 der Coronaschutzverordnung NRW gehalten. In der Fassung vom 30. Oktober hatte das Land die Voraussetzungen für die Maskenpflicht enger gefasst als zuvor. Eine Maskenpflicht soll angeordnet werden, wenn „gemessen an der verfügbaren Fläche mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können.“

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Die Stadt hat vor diesem Hintergrund geprüft, in welchen Bereichen es verhältnismäßig ist, eine Maskenpflicht anzuordnen. Das Ergebnis ist, dass die Maskenpflicht nun in weniger Straßen gelten wird. Das vereinfacht zugleich die Einhaltung der Regelungen sowie die Kontrolle.

Die in der Coronaschutzverordnung festgeschriebene Bedingung ist nach der Bewertung der Stadtverwaltung in Lünen in Teilen der Innenstadt sowie in Brambauer auf der Waltroper Straße erfüllt. Berücksichtigt wurde auch, dass wegen des „Lockdown light“ an manchen Stellen die Passanten-Frequenz geringer geworden ist. Die Maskenpflicht gilt daher jetzt in der Innenstadt auf der Lange Straße, auf Teilen der Markt-, Bäcker- und Stadttorstraße sowie auf den südlichen Abschnitten der Cappenberger Straße und der Münsterstraße. Miteinbezogen sind außerdem der Bahnhofsvorplatz und der ZOB. In Brambauer gilt die Maskenpflicht auf der Waltroper Straße zwischen Heinrichstraße und Königsheide.

In den anderen vormaligen Geltungsbereichen entfällt die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung, so unter anderem auf der Jägerstraße in Lünen-Süd und auf der Münsterstraße nördlich des Bahnhofs. Die zeitliche Beschränkung der Maskenpflicht auf den Zeitraum zwischen 8 und 19 Uhr bleibt bestehen. Die Beschilderung der betroffenen Bereiche wird nach und nach angepasst. Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten ist von der Allgemeinverfügung der Stadt Lünen nicht betroffen, sie ist in der Coronaschutzverordnung des Landes festgeschrieben.

Wer sich trotz bestehender Maskenpflicht auch nach Aufforderung weigert, eine Maske zu tragen, muss mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen.

Die Stadt betont, dass die Maskenpflicht in der Innenstadt und auf der Waltroper Straße nur ein Teil der Sicherheitsmaßnahmen ist. Bürgerinnen und Bürger können und sollten auch in anderen Bereichen der Öffentlichkeit eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn es ihnen sinnvoll erscheint. Außerdem bittet die Stadt, weiterhin auf gute Hygiene und auf den Abstand zu anderen Personen zu achten.

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