Donnerstag, Dezember 26, 2024

Volksbank Kamen-Werne unterstützt soziale Einrichtungen mit 11.000 Euro

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Kamen/Werne. Die Volksbank Kamen-Werne setzt sich erneut für das Gemeinwohl in der Region ein und unterstützt verschiedene gemeinnützige Einrichtungen mit insgesamt 11.000 Euro.

Im Rahmen der Mitgliederförderaktion werden zweimal im Jahr Spenden vergeben, um die Lebensqualität vor Ort zu verbessern und gleichzeitig einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten, berichtet die Genossenschaftsbank in einer Medienmitteilung.

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Damit Vereine, Schulen, Kindergärten und gemeinnützige Institutionen bei der Förderaktion berücksichtigt werden können, müssen diese zunächst von einem Genossenschaftsmitglied der Volksbank vorgeschlagen werden. Anschließend entscheidet eine unabhängige Jury über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel, heißt es zum Vorgehen.

„Die Chance auf eine Geldspende bei unserer Mitgliederförderaktion ist sehr hoch, daher kann ich nur jedem ans Herz legen hier mitzumachen“, meint Markus Dyckhoff, Niederlassungsleiter der Volksbank Kamen-Werne.

Für die erste Vergabe 2023 wurden folgende sechs Spendenempfänger ausgewählt:

  1. Städtisches Gymnasium Bergkamen
  2. Schützenverein Kamen von 1820 e.V.
  3. Förderverein der Jahnschule Bergkamen e.V.
  4. TV Werne 03 e.V. Wasserfreunde
  5. Hockey United Werne e.V.
  6. Stadtfeuerwehrverband Werne e.V.

Bei den begünstigten Einrichtungen stehen vor allem die Förderung der Kinder und Jugend, die Förderung des Sports sowie die kulturelle Förderung im Vordergrund. „Als regional verwurzelte Bank erfüllen wir gerne die Wünsche in unserer Region – getreu dem Motto ‚Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele gemeinsam‘“, so Markus Dyckhoff.

Die nächste Juryentscheidung für die Mitgliederförderaktion der Volksbank ist im Herbst 2023. Alle bis dahin eingereichten Vorschläge haben dann wieder die Chance auf eine finanzielle Unterstützung.

Das Online-Formular für die Bewerbung ist unter www.dovoba.de/wirbewusst zu finden. Berücksichtigt werden ausschließlich Vereine oder Institutionen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

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