Werne. Wer ab dem kommenden Montag, 6. Dezember 2021, die Dienststellen der Stadtverwaltung Werne aufsuchen will, muss einen aktuellen 3 G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) mit sich führen. Darauf weist Ordnungsdezernent Frank Gründken hin.
Er beruft sich dabei auf die aktuellen Anpassungen der Corona-Schutzverordnung. Die Einhaltung dieser Regeln werde am Eingangsbereich des Stadthauses für jeden Besucher geprüft.
Der Nachweis sei durch einen gültigen Testnachweis zu erbringen. Dabei dürfe der Corona-Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden und der Corona-PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein, heißt es weiter.