Sonntag, Dezember 22, 2024

Schulen bleiben geschlossen, Testpflicht in der Notbetreuung

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Werne. Die offizielle Schulmail aus dem Ministerium in Düsseldorf kam am Donnerstag (8. April) um kurz vor 20 Uhr. Inhalt: Die Schulen bleiben geschlossen und von dem seit Mitte Februar praktizierten Wechsel- geht es zunächst einmal wieder in den Distanzunterricht. Kopfzerbrechen bereitet den Verantwortlichen an den Schulen auch die ab kommenden Montag eingeführte Testpflicht für Lehrkräfte, Schüler bis hin zu sonstigem Personal.

„Ausgenommen vom Distanzunterricht bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

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Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden, heißt es weiter in der Mitteilung des Schulministeriums.

Eleonore Neumann, Leiterin der Uhlandschule, hätte gerne direkt am Wechselunterricht festgehalten. „Dieser ist notwendig, um alle Kinder im Blick zu behalten“, sagt sie. Einen positiven Coronafall habe es an ihrer Schule seit Einführung des Wechselunterrichts nicht gegeben. Auch sonst sei die Einrichtung bislang mit nur zwei Fällen glimpflich durch die Pandemie gekommen. „Ich vermute, wir bleiben geschlossen, weil die Tests nicht pünktlich für alle eintreffen werden“, meint Neumann. An ihrer Schule waren am Freitagmorgen noch keine eingetroffen, obwohl auch für die Notbetreuung ab Montag (12. April) welche vorhanden sein müssen. Einen „Run“ auf die Notbetreuung habe sie bislang nicht feststellen können.

Testpflicht an den Schulen: „Zwei Unterrichtsstunden sind weg“

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt zur Testpflicht mit: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, dass pro Woche zwei Corona-Selbsttests mit negativem Testergebnis vorgewiesen werden können. Die Testpflicht gilt für Schüler, Lehrkräfte und für sonstiges Personal der Schulpersonal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ kann eine negative Testung auch durch eine Teststelle (Bürgertest) nachgewiesen werden, die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Jungen und Mädchen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleitung kann zulassen, dass Corona-Selbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen vorbereiten.

Im Wechselmodell sind an der Uhlandschule, die größte Grundschule im Kreis Unna, inklusive Notbetreuung rund 250 bis 260 Mädchen und Jungen gleichzeitig in der Einrichtung. „Da sind für das Testen gut zwei Unterrichtsstunden weg“, gibt Eleonore Neumann zu bedenken. Für den Fall, dass ein Kind positiv getestet wird, stünden keine Räumlichkeiten zur Verfügung. „Wir müssten es quasi vor die Tür setzen, bis die Eltern da sind“, so die Schulleiterin weiter.

Weigern sich die Eltern, ihr Kind testen zu lassen, ist die Teilnahme am Präsenzunterricht und in der Notbetreuung untersagt. „Das ist schon knallhart formuliert. Da steht auch nichts vom Distanzlernen. Wir können das betroffene Kind höchstens mit den Wochenplänen versorgen“, erläutert Eleonore Neumann.

Die Grundschulen in Werne haben die Eltern inzwischen über die Neuigkeiten informiert. Weitere Einzelheiten, Testtage, Durchführung werden in gesonderten Schreiben folgen.

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