Werne. Wahlvorbereitung in Corona-Zeiten? Das ist im NRW-Kommunalwahljahr 2020 ein Kapitel für sich. Denn diesmal müssen die Verantwortlichen im Stadthaus das Prozedere des Urnengangs am 13. September den vielschichtigen Anforderungen des Pandemie-Geschehens anpassen.
Auf jeden Fall benötige man dieses Mal viel mehr Wahlhelfer, um den Wahlgang zu organisieren, setzt Sven Henning, bei der Verwaltung zuständig für den Bereich Wahlen, auf Freiwillige, die am Wahlsonntag mithelfen wollen. Auch Bürgermeister Lothar Christ rührte jüngst im Hauptausschuss schon die Werbetrommel und bat die Fraktionen, Helfer zu akquirieren.
Gebraucht wir die Unterstützung allemal. Denn Werne kann nicht – wie andere kleinere Kommunen auch – von der kürzlich von der Landesregierung beschlossenen Gesetzesänderung zur Größe der Stimmbezirke profitieren. Statt bisher 2500 Personen darf ein Stimmbezirk demnach bis zu 5000 Personen aufweisen. Es könnte theoretisch also durch Zusammenlegen zweier Stimmbezirke ein Wahllokal und Wahlhelfer eingespart werden. „Bei uns entsprechen fast alle Stimmbezirke aber auch den Wahlbezirken“, begründete er, weshalb die Sparwirkung der Gesetzesänderung für Werne verpufft.
In Stockum und Horst gebe es zwar auch zwei Stimmbezirke in einem Wahlbezirk, dies sei aber der räumlichen Entfernung zwischen den Orten geschuldet. „Wir möchten die Stimmabgabe hier aber auch nicht fallen lassen“, betonte er. Denn sonst müssten ja entweder die Stockumer oder die Horster Wahlberechtigten für die Stimmabgabe die drei Kilometer Entfernung in Kauf nehmen.
Wahllokale in Pflegeeinrichtungen wie Antonius und Pro Talis zu belassen, komme in Pandemie-Zeiten mit Blick auf die Risikogruppen auch nicht infrage.
Auch mit den Kindertagesstätten setzt sich die Verwaltung in Verbindung, um zu klären, ob die räumlichen Kapazitäten dem Wahlgang unter Corona-Bedingungen wie Abstandswahrung sowie Zu- und Abwegung genügen, erklärte Henning. Da nehme man Rücksicht auf die Wünsche der Einrichtungen, die ohnehin mit der Regelung des Betriebs während der Pandemie stark gefordert seien. Gegebenenfalls müsse man eben kreative Ersatzlösungen finden, spielt Henning auch ungewöhnliche Alternativen wie etwa ein Wahllokal im Autohaus durch. Es könne dann allerdings sein, dass für einige Wähler der Weg weiter sei als zuvor, meinte er.
Genau geplant werden muss auch das Wahlgeschehen in den Wahllokalen. Das reicht von der Handdesinfektion über Mundschutzpflicht und Reinigungsintervalle bis hin zu Kugelschreibern, die jeder Wähler selbst mitbringen sollte, nannte Henning Beispiele.
Auch für die Ausstattung des Wahlvorstands laufen intensive Überlegungen. Denkbar ist, dass sich der Wähler im Wahllokal an einem mit Plexiglas abgeschirmten Platz beim Wahlhelfer identifiziert und dort auch seinen Stimmzettel bekommt. „Wir sind in der Findungsphase“, bekräftigte Sven Henning, dass man geeignete Möglichkeiten abklopft.
Eine möglichst hohe Quote an Briefwählern wäre den Organisatoren im Stadthaus deshalb fraglos willkommen. Bislang betrug der Anteil der Briefwähler etwa 20 Prozent, rechnet er diesmal mit einer Verdoppelung der Quote. Doch auch hier steckt der Teufel im Detail, denn dann muss eben auch die Zahl der Briefwahl-Vorstände erweitert werden. Ein anderer Knackpunkt liegt in der Verschiebung der Meldefrist für die Kandidaten um elf Tage. Eigentlich sollte die Briefwahl Mitte August starten, schilderte Henning. Jetzt werde das Zeitfenster für die Beschaffung der Stimmzettel folglich kleiner, das könne schwierig werden.
Apropos Wahlhelfer: Hier ist die Verwaltung auf demokratische Unterstützung aus der Bürgerschaft angewiesen. Rund 260 Wahlhelfer werden gebraucht, um den Urnengang zu organisieren. „Wir schreiben unsere Wahlhelfer an“, sagte Henning, dass man zur besseren Planbarkeit deren Zu- oder Absagen einholen will. Weil viele Wahlhelfer einem älteren Personenkreis und somit Risikogruppen angehörten, ist Verstärkung gefragt.
Bei der Kommunalwahl dürfen auch die 16-Jährigen ihre Stimme abgeben und somit auch Wahlhelfer werden, hofft Henning auf engagierte Erstwähler, die die Wahlvorstände unterstützen möchten. Wahlhelfer können alle sein, die mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche oder eine europäische Staatsangehörigkeit haben und in Werne wohnen.
Informationen unter Wahlamt@werne.de und unter Tel. 02389 / 71888.